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Braun & Kollegen

Berliner Testament: steuerliche Nachteile und Auswege

Beim Berliner Testament erbt zuerst Ihr Ehepartner alles, die Kinder erben erst danach. Das Finanzamt besteuert beide Schritte getrennt, und die Steuerfreibeträge der Kinder gegenüber dem zuerst verstorbenen Elternteil bleiben ungenutzt. Ein Vermächtnis an die Kinder schon im ersten Erbfall kann die Steuer deutlich senken, oft sogar ganz vermeiden.

Erbrechtvon Rechtsanwalt Alexander Braun

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Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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Häufige Fragen

Ist es steuerlich besser, gar kein Testament zu machen?

In der Regel nicht. Ohne Testament erbt Ihr Ehepartner neben den Kindern ein Viertel (§ 1931 Abs. 1 BGB), im gesetzlichen Güterstand ein weiteres Viertel, zusammen also die Hälfte (§ 1371 Abs. 1 BGB). Die Kinder nutzen dann zwar einen Teil ihrer Freibeträge. Ihr Ehepartner muss den Nachlass, etwa das gemeinsame Haus, aber mit den Kindern teilen und gemeinsam verwalten. Ein gut gestaltetes Testament verbindet beides: Absicherung des Ehepartners und Nutzung der Freibeträge.

Was gilt, wenn der zweite Elternteil kurz nach dem ersten stirbt?

Dann ermäßigt sich die Steuer der Kinder auf das Vermögen, das der überlebende Elternteil im ersten Erbfall bereits versteuert hat. Die Ermäßigung beträgt 50 Prozent, wenn höchstens ein Jahr dazwischenliegt, und sinkt schrittweise auf 10 Prozent bei acht bis zehn Jahren (§ 27 Abs. 1 ErbStG).

Hat das Berliner Testament außer der Steuer weitere Nachteile?

Ja. Die Kinder können im ersten Erbfall ihren Pflichtteil verlangen, ein gemeinsam geerbtes Haus kann zum Streitpunkt werden, und nach dem ersten Todesfall ist das Testament kaum noch änderbar. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Berliner Testament: Die klassischen Irrtümer“.

Quellen

Rechtsstand: Oktober 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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