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Braun & Kollegen
Rechtsgebiet

Erwachsenenadoption – Ihr Anwalt in München berät Sie umfassend

Die Erwachsenenadoption ist ein hoch spezialisierter Bereich des Familienrechts mit weitreichenden Folgen für Erbrecht, Steuerrecht und familiäre Bindungen. Unsere Kanzlei in München berät und begleitet Sie in allen Fragen rund um die Adoption eines volljährigen Menschen.

  • Die Adoption eines volljährigen Menschen begründet ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis – möglich, sobald die anzunehmende Person volljährig ist.
  • Sie wirkt sich unmittelbar auf Erb- und Steuerrecht aus, etwa durch günstigere Freibeträge und die gesetzliche Erbfolge.
  • Wir prüfen die Voraussetzungen – insbesondere die sittliche Rechtfertigung – und begleiten das gesamte Verfahren beim Familiengericht (Gerichtsgebühren ca. 100–300 €).

Ihre Ansprechpartner

Häufige Fragen

Was ist eine Erwachsenenadoption?

Die Adoption einer volljährigen Person. Sie schafft ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind.

Wer darf eine erwachsene Person adoptieren?

Jede volljährige Person. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner müssen gemeinsam adoptieren.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Mindestalter: 18 Jahre des Adoptierenden und des Anzunehmenden; Zustimmung beider Seiten; in der Regel ein Altersunterschied wie bei einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis; Adoption muss sittlich gerechtfertigt sein (z. B. familiäre Bindung, Versorgung, Nachlassregelung).

Müssen die leiblichen Eltern zustimmen?

Nein, bei Volljährigen nicht. Sie werden lediglich angehört.

Wie läuft das Verfahren ab?

Antrag beim Familiengericht (Amtsgericht); Gericht prüft Unterlagen und führt Anhörungen durch; Beschluss des Gerichts über die Adoption.

Welche rechtlichen Folgen hat eine Erwachsenenadoption?

Neues Eltern-Kind-Verhältnis entsteht; Erbrecht zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind; Unterhaltspflichten entstehen; Namensänderung ist möglich (aber nicht zwingend).

Bleibt die Verwandtschaft zu den leiblichen Eltern bestehen?

Schwache Adoption (Regelfall bei Erwachsenen): Verwandtschaft bleibt bestehen; Starke Adoption (Ausnahme): Rechtliche Bindung zu den leiblichen Eltern erlischt.

Welche Kosten entstehen?

Gerichtsgebühren (ca. 100–300 €); Notarkosten für Anträge oder Urkunden; eventuell Anwaltskosten, wenn Beratung gewünscht ist.

Wie lange dauert eine Erwachsenenadoption?

Zwischen wenigen Monaten und über einem Jahr – abhängig von Gerichtsauslastung und Komplexität.

Kann man eine Erwachsenenadoption rückgängig machen?

Nur in seltenen Ausnahmefällen (z. B. bei schwerwiegenden Täuschungen oder fehlender sittlicher Rechtfertigung).

Rechtsstand: Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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