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Braun & Kollegen
Rechtsgebiet

Erbrecht im Bezug auf Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei Braun & Kollegen ist auf das Erbrecht und die Vermögensnachfolge spezialisiert und berät seit über 30 Jahren auch im Zivil- und Wirtschaftsrecht. Gesellschafts- und wirtschaftsrechtliche Fragen begleiten wir mit – bei der Nachfolge in Unternehmen, Beteiligungen und Familienvermögen ebenso wie bei der laufenden Gestaltung.

  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht bearbeiten wir aus über 30 Jahren Erfahrung im Zivil- und Wirtschaftsrecht – besonders dort, wo zum Vermögen ein Unternehmen oder eine Beteiligung gehört.
  • Bei Testamenten und Nachlasskonzepten für Unternehmer beleuchten wir zwingend stets auch die gesellschaftsrechtliche Situation: Ein Testament, das dem Gesellschaftsvertrag widerspricht, läuft ins Leere.
  • Auch die Gründung von Familienstiftungen und Familienunternehmen sowie die Abwicklung der Unternehmensnachfolge nach dem Erbfall und in der Testamentsvollstreckung gehören dazu.

Ihr Ansprechpartner

Häufige Fragen

Warum muss bei einem Unternehmertestament das Gesellschaftsrecht geprüft werden?

Weil der Gesellschaftsvertrag der letztwilligen Verfügung vorgeht. Enthält er Nachfolge-, Fortsetzungs- oder Abtretungsklauseln, kann eine testamentarische Regelung ins Leere laufen oder eine ungewollte Abfindungspflicht auslösen. Deshalb ist bei Nachlasskonzepten für Unternehmer zwingend stets auch die gesellschaftsrechtliche Situation zu beleuchten.

Welche gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen begleiten Sie im Rahmen der Vermögensnachfolge?

Vor allem die Gründung von Familienstiftungen und Familienunternehmen, den Aufbau von Familiengesellschaften und Holdingstrukturen sowie die Anpassung von Gesellschaftsverträgen an das gewünschte Nachfolgekonzept.

Was unterscheidet die wirtschaftsrechtliche Beratung von Braun & Kollegen?

Sie profitieren von juristischer Kompetenz kombiniert mit unternehmerischer Erfahrung. Die Schwerpunkte der Kanzlei lagen von Anfang an im Zivil- und Wirtschaftsrecht, bei Sanierungen und in der Rechtsabteilungsfunktion für mittelständische Unternehmen. Der Gründer von Braun & Kollegen steht selbst in unternehmerischer Verantwortung und fungiert als Interimsgeschäftsführer bei zahlreichen Sanierungen, Fusionen und Expansionen.

Was geschieht gesellschaftsrechtlich nach einem Erbfall?

Nach dem Erbfall wickeln wir die Nachfolge in das Unternehmen ab: Wir klären, wer Gesellschafter geworden ist, setzen Anmeldungen zum Handelsregister um, begleiten Auseinandersetzung und Abfindung unter Miterben und vollziehen als Testamentsvollstrecker anstehende Unternehmensnachfolgen.

Rechtsstand: Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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