Gehört zu einem Nachlass ein Unternehmen, eine Praxis oder eine Gesellschaftsbeteiligung, endet die Gestaltung nicht beim Testament. Erst das Zusammenspiel von Erbrecht, Gesellschaftsvertrag und Steuerrecht entscheidet darüber, ob ein Betrieb die Nachfolge übersteht. Genau an dieser Schnittstelle liegt unsere Stärke – und die wirtschaftsrechtliche Erfahrung, aus der wir dabei schöpfen, reicht bis in die Gründungsjahre der Kanzlei zurück.

Worin wir wirtschafts- und gesellschaftsrechtlich beraten
- Testamentsgestaltung für Unternehmer – Abstimmung der letztwilligen Verfügung auf den Gesellschaftsvertrag, damit Nachfolge-, Fortsetzungs- und Abtretungsklauseln nicht gegen das Testament arbeiten.
- Nachlasskonzepte für Unternehmer – hier ist zwingend stets auch die gesellschaftsrechtliche Situation zu beleuchten: Beteiligungsstruktur, Stimmrechte, Abfindungsregeln und Liquiditätsfolgen für das Unternehmen.
- Gründung von Familienstiftungen – Satzung, Zweck und Vermögensausstattung so gestalten, dass Vermögen dauerhaft gebunden und die Erbersatzsteuer eingeplant ist.
- Gründung von Familienunternehmen – Familiengesellschaften, Familienpools und Holdingstrukturen als Instrument der vorweggenommenen Erbfolge.
- Nachfolge in Unternehmen nach einem Erbfall – Abwicklung der Unternehmensnachfolge, Klärung der Gesellschafterstellung, Handelsregisteranmeldungen sowie Auseinandersetzung und Abfindung unter Miterben.
- Testamentsvollstreckung – auch hier ist das Wirtschaftsrecht relevant: Als Testamentsvollstrecker sind Unternehmensnachfolgen tatsächlich zu vollziehen, nicht nur zu planen.
Juristische Kompetenz und unternehmerische Erfahrung
Die Schwerpunkte der Kanzlei lagen von Anfang an im Zivil- und Wirtschaftsrecht, bei Sanierungen und in der Übernahme der Rechtsabteilungsfunktion für mittelständische Unternehmen. Sie profitieren deshalb von juristischer Kompetenz kombiniert mit unternehmerischer Erfahrung: Der Gründer von Braun & Kollegen steht selbst in unternehmerischer Verantwortung und fungiert als Interimsgeschäftsführer bei zahlreichen Sanierungen, Fusionen und Expansionen.
Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht in einer Hand
Unsere Stärke ist die interdisziplinäre Testaments- und Nachfolgegestaltung, bei der Erbrecht, Güterstandsrecht sowie Gesellschafts- und Steuerrecht betroffen sind und von uns umfassend berücksichtigt werden. So bleiben stille Reserven geschützt und erbschaftsteuerliche Vergünstigungen gesichert – und die Regelung hält dem Erbfall auch dann stand, wenn mehrere Gesellschafter, Familienstämme oder Generationen beteiligt sind.
Sprechen Sie uns an, wenn zu Ihrem Vermögen ein Unternehmen oder eine Beteiligung gehört – auch dann, wenn sich Ihre Frage zunächst rein gesellschafts- oder wirtschaftsrechtlich stellt. Im ersten Gespräch klären wir, worauf es in Ihrem Fall ankommt.

