Bereits seit 1999 ist die Kanzlei Braun & Kollegen auf das Erbrecht und alle Fragen der Vermögensnachfolge spezialisiert. Als Testamentsvollstrecker steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Alexander Braun, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Mit seiner 30-jährigen Erfahrung im Wirtschaftsrecht sorgt er dafür, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen, auch dann, wenn zum Nachlass ein Unternehmen oder eine Gesellschaftsbeteiligung gehört.
Mit einer Testamentsvollstreckung bestimmen Sie eine neutrale und fachkundige Person, die Ihren Nachlass nach Ihrem Tod ordnet, verwaltet und unter den Erben verteilt. So vermeiden Sie Streit in der Familie und entlasten Ihre Angehörigen in einer ohnehin schweren Zeit.
Was ist eine Testamentsvollstreckung?
Der Testamentsvollstrecker ist die Person, die nach dem Erbfall den letzten Willen des Erblassers ausführt. Er nimmt den Nachlass in Besitz, begleicht offene Verbindlichkeiten, erfüllt Vermächtnisse und verteilt das Vermögen an die Erben, so wie es im Testament oder Erbvertrag festgelegt ist.
Ohne Testamentsvollstreckung geht der Nachlass unmittelbar auf die Erben über. Gibt es mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft und müssen über die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses gemeinsam entscheiden. Gerade das führt in der Praxis häufig zu Verzögerungen und Konflikten. Mit einer Testamentsvollstreckung legen Sie diese Aufgabe in neutrale, fachkundige Hände.
Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?
Eine Testamentsvollstreckung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn:
- Streit unter den Erben zu befürchten ist,
- minderjährige Kinder erben,
- ein Erbe mit Behinderung oder ein hilfsbedürftiger Angehöriger abgesichert werden soll (sogenanntes Behindertentestament),
- zum Nachlass Immobilien, größere Vermögen, ein Unternehmen, eine Praxis oder eine Gesellschaftsbeteiligung gehören,
- der Nachlass komplex, umfangreich oder schwer zu überblicken ist,
- sichergestellt werden soll, dass Vermächtnisse erfüllt und Auflagen eingehalten werden,
- oder die Erben weit entfernt oder im Ausland wohnen.
Welche Arten der Testamentsvollstreckung gibt es?
- Abwicklungsvollstreckung: Der Testamentsvollstrecker regelt alles, was nach dem Erbfall zu tun ist, und verteilt das Vermögen an die Erben. Mit der vollständigen Verteilung endet seine Aufgabe.
- Dauervollstreckung: Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass über einen längeren Zeitraum, zum Beispiel bis die Erben ein bestimmtes Alter erreicht haben.
- Verwaltungsvollstreckung: Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass, übernimmt aber keine weiteren Aufgaben wie die Verteilung an die Erben.
- Nacherbentestamentsvollstreckung: Hat der Erblasser bestimmt, dass sein Vermögen zunächst an einen Vorerben und später an einen Nacherben geht, wahrt der Testamentsvollstrecker in der Zwischenzeit die Interessen des Nacherben.
- Vermächtnisvollstreckung: Der Testamentsvollstrecker kümmert sich gezielt darum, dass ein im Testament vorgesehenes Vermächtnis bei der bedachten Person ankommt.
- Testamentsvollstreckung mit beschränkten Aufgabenkreis: Der Erblasser kann die Aufgaben des Testamentsvollstreckers auf einzelne Bereiche begrenzen, zum Beispiel auf die Verwaltung einer Immobilie oder eines Unternehmens
Welche Form in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen im Erstberatungsgespräch.
Wie ordne ich eine Testamentsvollstreckung an?
Die Testamentsvollstreckung wird in einem Testament oder Erbvertrag angeordnet. Darin können Sie eine bestimmte Person als Testamentsvollstrecker benennen und festlegen, welche Aufgaben sie übernehmen soll.

