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Braun & Kollegen
Rechtsgebiet

Erbrecht: Erben und Vererben

Bereits seit 1999 ist die Kanzlei Braun & Kollegen neben dem Wirtschaftsrecht auf das Erbrecht und alle Fragen der Vermögensnachfolge spezialisiert. In den vergangenen Jahren wurden durch unserer Kanzlei hunderte von Testamentsgestaltungen, vorweggenommene Erbfolgen und Unternehmensnachfolgen betreut. Die spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei werden seit Jahren bundesweit durch große Institutionen und privatwirtschaftliche Unternehmen, wie Banken und Stiftungen zur Abhaltung von Vorträgen und Durchführung von Seminaren beauftragt. In den vergangenen Jahren wurden weit über 200 Vorträge mit über 5.000 geladenen Teilnehmern durchgeführt.

  • Mit einer durchdachten Gestaltung aus Testament, Pflichtteil und lebzeitigen Schenkungen vermeiden Sie Streit und nutzen die Steuerfreibeträge optimal aus.
  • Der Pflichtteil naher Angehöriger verjährt in der Regel drei Jahre nach dem Erbfall zum 31. Dezember – wer seine Ansprüche kennt und rechtzeitig geltend macht, ist klar im Vorteil.
  • Seit 1999 auf Erbrecht und Vermögensnachfolge spezialisiert, mit über 200 Fachvorträgen vor mehr als 5.000 Teilnehmern.

Ihre Ansprechpartner

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann ich ein Testament errichten?

Ein Einzeltestament kann von jeder Person ab der Vollendung des 16. Lebensjahres erstellt werden. Voraussetzung für ein wirksames Testament sind außerdem die Testierfähigkeit sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Form.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und orientiert sich an der jeweiligen gesetzlichen Erbquote. Bei der Berechnung sind alle potentiellen gesetzlichen Erben zu berücksichtigen.

Wann verjährt ein Pflichtteilsanspruch?

Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht gegebenenfalls bei Schenkungen, die bis 10 Jahre vor dem Erbfall erfolgt sind. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten verjährt taggenau drei Jahre nach dem Erbfall. Der originäre Pflichtteilsanspruch und der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben verjährt hingegen drei Jahre nach dem Erbfall zum 31. Dezember. Aber auch dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Welche Freibeträge gelten im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht?

Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro zuzüglich eines Versorgungsfreibetrags von 256.000 Euro. Kinder haben 400.000 Euro pro Elternteil, Enkelkinder 200.000 Euro. Geschwister, Nichten, Neffen und übrige Personen, darunter der nicht verheiratete Lebensgefährte, haben 20.000 Euro.

Benötige ich immer einen Erbschein?

Grundsätzlich wird ein Erbschein benötigt, wenn man Erbe aufgrund gesetzlicher Erbfolge geworden ist oder ein handschriftliches Testament vorliegt. Notarielle Testamente gelten im Rechtsverkehr in der Regel als öffentliche Urkunde und Legitimation, ohne dass es eines Erbscheins bedarf.

Kann ich eine Erbschaft ausschlagen?

Ja, der durch Gesetz oder Testament berufene Erbe kann die Erbschaft ausschlagen, etwa aus persönlichen Gründen oder um einer Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zu entgehen. Die Ausschlagung ist jedoch an eine Frist gebunden und muss in vorgeschriebener Form erfolgen.

Rechtsstand: Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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