Ihre Ansprechpartner für
Erbrecht und Vermögensnachfolge
Stehen Sie als Privatperson vor der Lösung erbrechtlicher Fragestellungen? Möchten Sie Ihr Testament so gestalten, dass es Streit vermeidet und Steuerfreibeträge nutzt? Denken Sie über die Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen nach? Oder wollen Sie Vermögen dauerhaft in einer Familienstiftung binden?
Bei Braun & Kollegen beraten Sie auf das Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche Fragen behandeln wir dort mit, wo Ihr erbrechtliches Mandat es erfordert.

Erbrecht: Erben und Vererben
Bereits seit 1999 ist die Kanzlei Braun & Kollegen auf das Erbrecht und alle Fragen der Vermögensnachfolge spezialisiert. In den vergangenen Jahren wurden durch unserer Kanzlei hunderte von Testamentsgestaltungen, vorweggenommene Erbfolgen und Unternehmensnachfolgen betreut.





Kompetente Beratung im Stiftungsrecht
Immer mehr Menschen gründen Stiftungen. Deutschland verzeichnete in den vergangenen Jahren geradezu einen „Stiftungsboom“. Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe von Vermögen einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und die Begünstigten der Stiftung können in den Genuss der Erträge kommen.


Unternehmertestament und Unternehmensnachfolge
Die Regelung der Nachfolge in das eigene Vermögen ist eine große Herausforderung. Der Schlüssel zum Erfolg liegt hier in der frühen und ernsthaften Planung, wobei selbstverständlich die wirtschaftlich gelungene Überleitung Ihres Vermögens auf die Nachfolgegeneration das Ziel sein sollte.



Vorsorge
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.





Erwachsenenadoption – Ihr Anwalt in München berät Sie umfassend
Ablauf, Voraussetzungen und Folgen der Volljährigenadoption.




Erbrecht im Bezug auf Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht behandeln wir dort mit, wo erbrechtliche Mandate es erfordern: bei Testamentsgestaltungen und Nachlasskonzepten für Unternehmer, bei der Gründung von Familienstiftungen und Familienunternehmen sowie bei der Abwicklung der Unternehmensnachfolge nach einem Erbfall und in der Testamentsvollstreckung.

Sprechen Sie mit uns
Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch – telefonisch, vor Ort in München oder per Videocall.