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Braun & Kollegen

Berliner Testament: Die klassischen Irrtümer und warum Sie Ihre Kinder womöglich enterbt haben, ohne es zu wollen

Mit einem Berliner Testament enterben Sie Ihre Kinder für den ersten Erbfall, auch wenn Sie das nie wollten. Die Kinder können dann sofort ihren Pflichtteil in Geld verlangen, und das kann den überlebenden Ehegatten zum Verkauf des Hauses zwingen. Wer seine Kinder später nur „zu gleichen Teilen“ einsetzt, vererbt ihnen außerdem eine Erbengemeinschaft, in der niemand allein entscheiden kann. Beides lässt sich mit wenigen, gezielten Klauseln vermeiden, solange Sie beide leben.

Erbrechtvon Rechtsanwalt Alexander Braun

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Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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Häufige Fragen

Ist ein Berliner Testament grundsätzlich schlecht?

Nein. Es sichert den überlebenden Ehegatten ab und ist für viele Paare die richtige Grundidee. Riskant ist es, wenn es nur aus den zwei Standardsätzen besteht und Pflichtteil, Haus, Wiederheirat und Ersatzerben ungeregelt bleiben.

Können wir unser Berliner Testament noch ändern?

Solange Sie beide leben, ja: gemeinsam durch ein neues Testament oder einseitig durch einen notariell beurkundeten Widerruf gegenüber dem anderen (§ 2271 Abs. 1, § 2296 BGB). Nach dem Tod des ersten Ehegatten ist das bei wechselbezüglichen Verfügungen im Wesentlichen nicht mehr möglich (§ 2271 Abs. 2 BGB).

Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel?

Sie bestimmt, dass ein Kind, das nach dem ersten Erbfall seinen Pflichtteil verlangt, auch im zweiten Erbfall nur den Pflichtteil erhält. Das schreckt ab und schützt das Kind, das wartet. Wie wirksam sie ist, hängt von der genauen Formulierung ab.

Muss ein Berliner Testament beim Notar errichtet werden?

Nein. Ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament ist wirksam, wenn einer es schreibt und beide unterschreiben (§ 2267 BGB). Entscheidend ist weniger die Form als der Inhalt: Die meisten Probleme entstehen durch das, was im Testament fehlt.

Quellen

Rechtsstand: Oktober 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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