Zum Inhalt springen
Braun & Kollegen
Rechtsgebiet

Unternehmertestament und Unternehmensnachfolge

Die Regelung der Unternehmensnachfolge in das eigene Vermögen ist eine große Herausforderung. Der Schlüssel zum Erfolg liegt hier in der frühen und ernsthaften Planung, wobei selbstverständlich die wirtschaftlich gelungene Überleitung Ihres Vermögens auf die Nachfolgegeneration das Ziel sein sollte.

  • Der Schlüssel zur gelungenen Nachfolge ist eine frühe und ernsthafte Planung – sie sichert den Fortbestand des Unternehmens über den Erbfall hinaus.
  • Das Unternehmertestament ist das zentrale Instrument: Es stimmt letztwillige Verfügung, Gesellschaftsvertrag und Vorsorgevollmacht aufeinander ab.
  • Wir verzahnen Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht, um stille Reserven zu schützen und erbschaftsteuerliche Vergünstigungen zu sichern.

Ihre Ansprechpartner

Häufige Fragen

Wann sollte ich mit der Planung der Unternehmensnachfolge beginnen?

So früh wie möglich. Eine frühe und ernsthafte Nachfolgeplanung ist eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass die Überleitung Ihres Vermögens auf die Nachfolgegeneration wirtschaftlich gelingt. Dabei sollten nicht nur die üblichen Fälle, sondern auch Vorkehrungen für den Notfall bedacht werden.

Welche Situationen machen ein Nachfolgekonzept besonders wichtig?

Ein umfassendes Nachfolgekonzept kann zu mehreren Zeitpunkten Bedeutung erlangen: bei plötzlich eintretender Handlungsunfähigkeit, einem unerwarteten Todesfall, dem geplanten Ausscheiden eines Seniors oder beim Eintritt des Erbfalles.

Warum ist ein Unternehmertestament so wichtig?

Das Unternehmer- oder Gesellschafter-Testament ist der wichtigste Stein in der Verwirklichung Ihres Willens. Klare Vorgaben sorgen dafür, dass das Vermögen auch nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne verteilt und weitergeführt wird – umso wichtiger, wenn sich im Nachlass ein Unternehmen befindet.

Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine Übertragung bereits zu Lebzeiten. Häufig wird das vorhandene Vermögen so umstrukturiert, dass es für eine solche Übertragung bestmöglich geeignet ist – etwa durch die Schaffung einer Holdingstruktur oder die Einbindung von Stiftungen.

Kann ich das Unternehmen übertragen und trotzdem Kontrolle behalten?

Ja. Wenn Sie das Unternehmen oder Teile davon noch nicht vollständig aus der Hand geben wollen, stehen mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Über die Gründung einer Familiengesellschaft oder eines Familienpools lassen sich beispielsweise Kontroll- und Mitbestimmungsrechte festlegen.

Welche Rechtsgebiete berücksichtigen Sie bei der Nachfolgegestaltung?

Unsere Stärke ist die interdisziplinäre Testaments- und Nachfolgegestaltung, bei der Erbrecht, Güterstandsrecht sowie Gesellschafts- und Steuerrecht betroffen sind und umfassend berücksichtigt werden.

Rechtsstand: Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Verwandte Rechtsgebiete

Sprechen Sie mit uns

Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch – telefonisch, vor Ort in München oder per Videocall.