Unternehmertestament und Unternehmensnachfolge
Die Regelung der Unternehmensnachfolge in das eigene Vermögen ist eine große Herausforderung. Der Schlüssel zum Erfolg liegt hier in der frühen und ernsthaften Planung, wobei selbstverständlich die wirtschaftlich gelungene Überleitung Ihres Vermögens auf die Nachfolgegeneration das Ziel sein sollte.
Wir bieten Ihnen in unserer Kanzlei maßgeschneiderte Nachfolgelösungen. Wir helfen Ihnen, die Vermögensnachfolge nach Ihren Vorstellungen, Bedürfnissen und persönlichen Strukturen zu erfassen, zu regeln und am Ende umzusetzen. Von der Neustrukturierung ihres Vermögens oder aber Unternehmens unter Berücksichtigung der jeweiligen, aktuellen steuerlichen Konsequenzen, der gesellschaftsrechtlichen Beratung bis hin zu Ihren persönlichen familiären Gegebenheiten sind Sie bei uns in den besten Händen.
Wir finden die für Sie passenden Lösung und berücksichtigen dabei Ihre eigenen Vorstellungen zur Vermögensnachfolge. Hiervon umfasst ist selbstverständlich neben einer umfassenden steuerlichen Betrachtung ihrer Angelegenheiten auch die Berücksichtigung rechtlicher Besonderheiten. Eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass die Nachfolgeplanung gelingt, ist eine frühe und progressive Nachfolgeplanung, sowie die umfassende Beratung durch Ihre erfahrenen Rechtsanwälte. Es sollten nicht nur die üblichen Fälle bedacht werden, sondern auch Überlegungen für den Fall eines Notfalles getroffen sein. Es gibt mehrere Zeitpunkte, zu denen ein umfassendes Nachfolgekonzept von Bedeutung sein kann. Dies sind zum einen die plötzlich eintretende Handlungsunfähigkeit, ein unerwarteter Todesfall, das geplante Ausscheiden eines Seniors oder aber einfach der Eintritt des Erbfalles.
Das Wichtigste in allen diesen Fällen ist das Vorhandensein einer letztwilligen Verfügung und einer umfassenden Vorsorgevollmacht. Wie wichtig die Regelung des Nachlasses ist, zeigt die hohe Zahl an Erbstreitigkeiten, welche in Deutschland in jedem Jahr vor Gericht ausgefochten werden. Eine letztwillige Verfügung ist sowohl für Unternehmer und Gesellschafter, als auch für Privatpersonen ein unabdingbares Werkzeug. Klare Vorgaben sorgen dafür, dass das Vermögen auch nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne und nach Ihrem Willen verteilt und weitergeführt wird. Dies ist umso wichtiger, als sich in dem Nachlass ein Unternehmen befindet.
Allein im Mittelstand mussten aufgrund des Institutes für Mittelstandsforschung in Bonn bis 2018 pro Jahr rund 27.000 Unternehmen eine Nachfolgeregelung finden. Die Gestaltung des für jeden passenden Konzeptes ist eine komplexe und mehrschichtige Aufgabe, der wir uns gerne gewachsen sehen. In jedem einzelnen Fall der Unternehmensnachfolge sind selbstverständlich die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen. Das Unternehmer- oder Gesellschafter-Testament ist der wichtigste Stein in der Verwirklichung Ihres Willens. Unsere Stärke ist die interdisziplinäre Testaments- und Nachfolgegestaltung, bei der Erbrecht, Güterstandsrecht, Gesellschafts- & Steuerrecht betroffen und von uns umfassend berücksichtigt werden.
Wir entwickeln für Unternehmer die passende Strategie für ein erfolgreiches Nachlasskonzept. Wir vermeiden Liquiditätsabflüsse oder die Zerstückelung Ihres Unternehmens und sorgen dafür, dass Freibeträge für den Fall der Erb- und / oder Schenkungssteuer umfassend in Anspruch genommen und berücksichtigt werden. Der Erhalt Ihres Unternehmens steht dabei für uns im Vordergrund. Häufig ist es hier zu notwendig, das vorhandene Vermögen der Art um zu strukturieren, dass dies für eine vorweggenommene Erbfolge, also eine Übertragung bereits zu Lebzeiten, bestmöglich geeignet ist. Dies kann zum Beispiel die Schaffung einer Holdingstruktur bedeuten oder aber die Einbindung von Stiftungen oder dergleichen in Ihr Nachfolgekonzept.
Auch für den Fall, dass Sie das Unternehmen oder aber auch Teile des Unternehmens noch nicht vollständig aus der Hand geben wollen, stehen uns eine Mehrzahl von Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Es können zum Beispiel durch die Gründung einer Familiengesellschaft oder eines Familienpools Kontroll- und Mitbestimmungsrechte festgelegt werden. Ein weiterer Vorteil dieser Art der Gestaltung ist, dass auch die Nachfolger langsam an das Familienvermögen herangeführt werden.
Selbstverständlich sind alle diese Gestaltungsmöglichkeiten immer vor dem Hintergrund des aktuell geltenden Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes zu überprüfen.
Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung oder Ausarbeitung eines Konzeptes zu Ihrer Unternehmensnachfolge zur Verfügung!