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Braun & Kollegen
Rechtsgebiet

Kompetente Beratung im Stiftungsrecht

Eine Stiftung verfolgt mit Hilfe von Vermögen einen vom Stifter festgelegten Zweck. Wir begleiten Sie von der Frage, ob eine Stiftung das richtige Instrument ist, über die Gründung bis zu allen späteren rechtlichen und steuerlichen Fragen.

  • Eine Stiftung verfolgt mit Ihrem Vermögen dauerhaft einen von Ihnen festgelegten Zweck – wir klären zuerst, ob sie das richtige Instrument für Ihr Ziel ist.
  • Die rechtsfähige Stiftung entsteht nach § 80 BGB durch Stiftungsgeschäft und behördliche Anerkennung; üblich ist ein Ausstattungskapital ab etwa 25.000 €.
  • Bei Familienstiftungen ist die Erbersatzsteuer alle 30 Jahre einzuplanen – wir gestalten Satzung und Struktur steuerlich vorausschauend.

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Häufige Fragen

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe von Vermögen einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. In der Regel wird das Vermögen auf Dauer erhalten, und die Begünstigten kommen in den Genuss der Erträge. Im Unterschied zum Verein hat eine rechtsfähige Stiftung keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Welche Voraussetzungen müssen für die Errichtung einer Stiftung erfüllt sein?

Erforderlich sind ein Stiftungsgeschäft, eine Stiftungssatzung, ein Stiftungszweck sowie ein ausreichendes Stiftungsvermögen. Eine rechtsfähige Stiftung entsteht gemäß § 80 BGB durch Anerkennung des Stiftungsgeschäfts durch die zuständige Behörde des Landes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll.

Wie hoch muss das Stiftungsvermögen sein?

Mindestkapitalausstattungen sind in den Stiftungsgesetzen der Länder nicht vorgeschrieben. Das BGB verlangt nur, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint. In der Verwaltungspraxis fordern die meisten Stiftungsbehörden ein Ausstattungskapital von mindestens 25.000,- Euro, in einigen Bundesländern auch mehr.

Spart eine Stiftung Steuern?

Eine Stiftung kann, muss aber nicht steuerbegünstigt sein. Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftungen sind von den meisten Steuern befreit. Eine nicht gemeinnützige Stiftung genießt keine steuerlichen Vorteile; bei der Vermögensübertragung fällt Schenkungssteuer an, Einkünfte unterliegen der Körperschafts- und Gewerbesteuer.

Was ist eine Familienstiftung und was ist die Erbersatzsteuer?

Eine Familienstiftung dient ausschließlich oder überwiegend dem Wohl der Mitglieder einer Familie und ist grundsätzlich nicht gemeinnützig. Bei Familienstiftungen fällt alle 30 Jahre die sogenannte Erbersatzsteuer an, bei der ein Vermögensübergang simuliert wird; die Stiftung beerbt sich gewissermaßen selbst.

Worin unterscheidet sich eine nicht rechtsfähige von einer rechtsfähigen Stiftung?

Eine nicht rechtsfähige (unselbstständige) Stiftung wird durch Vertrag zwischen Stifter und einem Treuhänder errichtet und hat keine eigene Rechtspersönlichkeit; der Treuhänder verwaltet das Vermögen als getrenntes Sondervermögen. Sie untersteht keiner behördlichen Stiftungsaufsicht und ist besonders bei kleinem oder mittlerem Stiftungsvermögen eine Alternative zur rechtsfähigen Stiftung.

Rechtsstand: Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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