Immobilie vererben: Ein häufiger Fehler im Testament
Was passiert mit der Immobilie, wenn sie an mehrere Erben vererbt wird? In diesem Video erklären wir, warum klare Regelungen im Testament unerlässlich sind. Befindet sich eine…
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Nur wenn Sie eine Vorsorgevollmacht zugunsten Ihres Ehepartners oder zugunsten einer anderen Person erstellt haben, hat diese Person das Recht im Falle des Falles für Sie handeln zu können. Vermeiden Sie unbedingt, dass für Sie das Betreuungsgericht oder eine Behörde handelt. Worauf es bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ankommt, dazu berät Sie die Kanzlei Braun & Kollegen gerne.
Welche weitreichenden und vielfach dramatischen Folgen es hat, wenn man keine Vorsorgevollmacht erstellt hat, ist nicht erst seit Corona bekannt. Verkehrsunfälle, Demenzerkrankungen u.a. gab es schon immer. Ihr Ehepartner, Ihr erwachsener Sohn oder Tochter, Ihre Geschwister oder Ihre Eltern haben rechtlich keinerlei Möglichkeit für Sie gegenüber Ärzten, Behörden, Versicherungen, Banken oder anderen Dritten zu agieren oder auch nur Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand zu erhalten. Ihr Ehepartner oder naher Angehöriger hat Ihnen gegenüber die gleichen Rechte, wie ein wildfremder Mensch: nämlich keinerlei Rechte!
Sollte jeder Mensch ein Testament haben? Grundsätzlich ist diese Frage mit „Ja“ zu beantworten. Denn ein Testament beugt zumeist langwierigen und kostspieligen Erbstreitigkeiten vor. Des Weiteren können Sie selbst entscheiden, wie Ihre Erbnachfolge gestaltet werden soll und müssen sich diese nicht vom Gesetzgeber aufdiktieren lassen. Gerne berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei Braun & Kollegen bei der Testamentsgestaltung und kann Sie eventuell sogar bei einer gleichzeitigen Steueroptimierung unterstützen.
Die Patientenverfügung ist strikt zu unterscheiden von der Vorsorgevollmacht. Diese gibt nur ihre eigenen und ausdrücklichen Wünsche wieder. Keine andere Person, kein naher Angehöriger und auch kein Ehepartner kann für Sie Entscheidungen im Rahmen der Patientenverfügung vornehmen. Die Ärzte müssen sich ebenfalls an Ihre Wünsche halten.
Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch – telefonisch, vor Ort in München oder per Videocall.