Was ist ein Pflichtteilsverzicht?
Wer im Testament übergangen wird, hat als Kind trotzdem einen Anspruch auf den Pflichtteil: Geld in Höhe der Hälfte dessen, was es ohne Testament geerbt hätte.1 Das kann zum Problem werden, etwa wenn Eltern ein Unternehmen oder ein Haus ungeteilt an nur ein Kind weitergeben möchten. Dann muss dieses Kind seine Geschwister auszahlen, oft mit Geld, das es gar nicht hat.
Eine Lösung ist der Pflichtteilsverzicht: Das Kind verzichtet schon zu Lebzeiten der Eltern per Vertrag auf seinen Pflichtteil.2 Dieser Vertrag muss beim Notar geschlossen werden.3 Meist erhält das Kind dafür eine Abfindung, also eine Gegenleistung, zum Beispiel einen Geldbetrag. Vorgeschrieben ist das nicht. Umso wichtiger ist, dass der Vertrag fair zustande kommt.
Der Fall: Ein Sportwagen für das Erbe
Der Sohn, geboren 1995, wuchs nach der Scheidung seiner Eltern bei der Mutter auf. Als er 2013 Probleme in der Schule hatte, bot ihm sein Vater, ein Zahnarzt, eine Ausbildung zum Zahntechniker an, und zwar in einem Dentallabor, an dem der Vater beteiligt war. Der Sohn verließ die Schule, zog zum Vater und begann die Ausbildung. Etwa zur selben Zeit kaufte der Vater einen Sportwagen für rund 100.000 Euro. Der Sohn war begeistert davon.4
Zwei Tage nach dem 18. Geburtstag fuhr der Vater mit seinem Sohn zum Notar. Dort unterschrieb der Sohn einen Vertrag, den der Vater vorbereitet hatte und den der Sohn vorher nie gesehen hatte. Darin verzichtete er auf sein gesamtes Erbe und auf seinen Pflichtteil. Den Sportwagen sollte er dafür nur bekommen, wenn er alle drei Bedingungen erfüllt:4
- Er musste mindestens 25 Jahre alt sein.
- Er musste die Gesellenprüfung als Zahntechniker bis Ende 2017 mit der Note 1 bestehen.
- Er musste die Meisterprüfung bis Ende 2021 ebenfalls mit der Note 1 bestehen.
Schon am Nachmittag bereute der Sohn seine Unterschrift und meldete sich beim Notar. Später brach er die Ausbildung ab, zog zurück zu seiner Mutter und klagte gegen seinen Vater. Das Landgericht Detmold gab ihm recht, das Oberlandesgericht Hamm bestätigte das mit Urteil vom 8. November 2016.4
Warum war der Verzicht unwirksam?
Auch ein Verzicht auf das Erbe ist ein Vertrag. Und ein Vertrag, der gegen die guten Sitten verstößt, ist unwirksam (§ 138 Abs. 1 BGB).5 Juristen nennen das sittenwidrig. Einfach gesagt: Würden die meisten vernünftigen Menschen sagen „Das geht so nicht“, gilt der Vertrag nicht. Das OLG Hamm hat sich das Gesamtbild angesehen und vier Punkte geprüft:4
- Der Vertrag war einseitig. Der Sohn verzichtete sofort und endgültig. Das Auto hätte er dagegen nur unter drei strengen Bedingungen und frühestens mit 25 Jahren bekommen, wenn es längst viel weniger wert gewesen wäre. Außerdem legten ihn die Bedingungen praktisch auf einen Beruf fest.
- Dem Vater ging es um sein Vermögen. Er wollte vor allem frei über sein Erbe bestimmen, ohne viel dafür zu geben. Hätte er seinen Sohn nur zur Ausbildung anspornen wollen, hätte er den Verzicht an den Erfolg in der Ausbildung knüpfen können.
- Der Sohn wurde überrumpelt. Der Vater nutzte dessen Begeisterung für das Auto gezielt aus. Er wartete den 18. Geburtstag ab, damit weder die Mutter noch ein Gericht zustimmen musste. Den Vertrag kannte der Sohn vorher nicht.
- Böse Absicht war nicht nötig. Es reichte, dass der Vater all diese Umstände kannte. Ob er den Vertrag selbst für unfair hielt, spielte keine Rolle.
Was sagt die aktuelle Rechtsprechung?
Das Sportwagen-Urteil ist fast zehn Jahre alt, aber aktueller denn je. Zwei neuere Entscheidungen zeigen, worauf es heute ankommt: zuerst auf die richtige Form beim Notar, dann auf ein faires Zustandekommen.
BGH, Urteil vom 20. November 2024 (IV ZR 263/23)
Hier scheiterte ein Pflichtteilsverzicht an einem Formfehler: Der Vater war beim Notar nicht selbst da. Für ihn unterschrieb eine Mitarbeiterin des Notariats, ohne Vollmacht. Dass der Vater später zustimmte, half nicht mehr: Der Verzicht war unwirksam. Weil Verzicht und Abfindung im selben Vertrag mit einer gemeinsamen Summe geregelt waren, fiel der ganze Vertrag. Der Notar musste der Erbin den Schaden ersetzen.8
OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2025 (7 W 17/25)
Eine Tochter hatte 1999 auf spätere Ausgleichszahlungen verzichtet, als ihre Mutter den landwirtschaftlichen Hof an den Bruder übergab. Im Vertrag stand, das Anwesen sei wohl gar kein Hof im rechtlichen Sinn, deshalb gebe es solche Ansprüche ohnehin kaum. Tatsächlich war der Hof seit Jahren im Grundbuch als Hof eingetragen, und die Mutter wusste das. Das OLG Celle erklärte den Verzicht für sittenwidrig und unwirksam: Die Mutter habe ihren Wissensvorsprung ausgenutzt, die Tochter habe nicht erkennen können, worauf sie da eigentlich verzichtet. Dabei beruft sich das Gericht ausdrücklich auf das Sportwagen-Urteil des OLG Hamm.7
Zugleich stellt das Gericht klar: Eine zu niedrige Gegenleistung allein reicht nicht, selbst wenn der Unterschied sehr groß ist. Entscheidend ist, wie der Verzicht zustande kam.7
Für alle, die es genauer wissen wollen
Das OLG Celle ordnet den Fall als sogenannte Umstandssittenwidrigkeit ein: Sittenwidrig ist ein Verzicht nicht nur bei Täuschung oder Nötigung, sondern auch, wenn der Vertragspartner ein Wissens- oder Verständnisdefizit des Verzichtenden ausnutzt. Gleichzeitig mahnt der Senat angesichts des Risikocharakters von Verzichtsverträgen zu äußerster Zurückhaltung; die Grundsätze zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen seien auf Erb- und Pflichtteilsverzichte allenfalls eingeschränkt übertragbar.7 Der BGH betont, dass der Erblasser den Verzichtsvertrag nur persönlich schließen kann (§ 2347 BGB); eine Vertretung ist ausgeschlossen und kann auch nicht nachträglich genehmigt werden. Ist der Verzicht nichtig, erfasst das nach § 139 BGB auch die übrigen Regelungen, wenn sie, etwa durch eine einheitliche Abfindung, mit ihm verbunden sind.896
Wie gestalten Sie einen Pflichtteilsverzicht sicher?
Aus den Urteilen lassen sich klare Regeln ableiten, damit ein Verzicht später hält:
| Das ging schief | So machen Sie es besser |
|---|---|
| Der Sohn kannte den Vertragstext vorher nicht. | Den Entwurf rechtzeitig vor dem Termin schicken und Zeit für Fragen lassen. |
| Der Termin lag zwei Tage nach dem 18. Geburtstag, wie ein Geschenk. | Einen neutralen Termin wählen, ohne besonderen Anlass oder Zeitdruck. |
| Der Verzicht galt sofort, die Gegenleistung gab es nur vielleicht und viel später. | Den Verzicht erst wirksam werden lassen, wenn die Abfindung gezahlt ist. |
| Die Bedingungen legten den Beruf fest. | Keine Bedingungen, die in die Lebensplanung eingreifen. |
| Wichtige Tatsachen wurden verschwiegen (OLG Celle). | Offen über Vermögen und Werte informieren. |
| Der Vater war beim Notar nicht persönlich da (BGH). | Der Elternteil erscheint persönlich beim Notar. Am besten kommt auch das Kind selbst. |
Besonders wichtig ist genug Bedenkzeit. Viele Notare empfehlen, den Vertragstext etwa zwei Wochen vor dem Termin zu verschicken. Vorgeschrieben ist das beim Pflichtteilsverzicht nicht, aber es zeigt später, dass niemand überrumpelt wurde. Sinnvoll ist außerdem, dass sich das Kind, das verzichten soll, vorher unabhängig beraten lässt.
Für alle, die es genauer wissen wollen
Nach § 17 Abs. 2a Satz 1 BeurkG soll der Notar das Verfahren so gestalten, dass die Beteiligten ihre Erklärungen ernsthaft und nach Überlegung abgeben.10 Die Regelfrist von zwei Wochen nach § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG gilt nur für bestimmte Verbraucherverträge, etwa Grundstückskaufverträge, nicht für den Pflichtteilsverzicht; in der Praxis dient sie aber häufig als Orientierung. Für einen minderjährigen Verzichtenden ist grundsätzlich die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich (§ 2347 BGB).9
Was bedeutet das für Sie?
- Als Eltern: Planen Sie einen Pflichtteilsverzicht ohne Zeitdruck. Informieren Sie offen über Ihr Vermögen, gehen Sie persönlich zum Notar und vereinbaren Sie eine faire Gegenleistung ohne überzogene Bedingungen.
- Als Kind, das verzichten soll: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht in Ruhe lesen konnten, und lassen Sie sich vorher unabhängig beraten.
- Wenn Sie schon verzichtet haben: Auch ein Vertrag beim Notar kann unwirksam sein, sogar Jahrzehnte später, wie der Fall des OLG Celle zeigt. Lassen Sie prüfen, was drinsteht und wie er zustande kam.
Die Kanzlei Braun & Kollegen gestaltet Pflichtteilsverzichte, die vor Gericht Bestand haben, berät Kinder vor der Unterschrift und prüft bestehende Verzichtsverträge. Vereinbaren Sie gerne ein Erstberatungsgespräch.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

