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Braun & Kollegen

Leibrente und Pflichtteil: Der BGH klärt, wann die Zehnjahresfrist beginnt

Verschenkt jemand zu Lebzeiten eine Immobilie, können seine Kinder nach seinem Tod unter Umständen trotzdem einen Ausgleich verlangen, wenn sie enterbt wurden. Das gilt aber nur, solange seit der Schenkung keine zehn Jahre vergangen sind. Behält sich der Schenker vor, die Immobilie weiter zu nutzen, etwa durch einen Nießbrauch, beginnt diese Frist gar nicht erst zu laufen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass eine Leibrente anders zu behandeln ist: Erhält der Schenker vom Beschenkten nur eine lebenslange monatliche Zahlung, läuft die Frist ab der Eintragung im Grundbuch. Das gilt auch dann, wenn die Rente so hoch ist wie die Mieteinnahmen und im Grundbuch abgesichert ist (BGH, Urteil vom 24. Juni 2026 – IV ZR 141/25).

Erbrechtvon Rechtsanwalt Alexander Braun

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Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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Häufige Fragen

Beginnt die Zehnjahresfrist bei einer Schenkung gegen Leibrente?

Ja. Nach dem BGH-Urteil vom 24. Juni 2026 (IV ZR 141/25) beginnt die Frist mit der Eintragung des Beschenkten im Grundbuch, auch wenn sich die Rente an den Mieteinnahmen orientiert und durch eine Reallast gesichert ist. Der Schenker hat nur einen Anspruch auf Geld, aber kein Recht mehr, über die Immobilie zu bestimmen.

Warum beginnt die Frist bei einem Nießbrauch nicht?

Mit einem Nießbrauch darf der Schenker die Immobilie weiter selbst nutzen oder vermieten und die Mieten behalten. Er hat sie damit wirtschaftlich nicht wirklich hergegeben. Die Frist beginnt deshalb erst, wenn der Nießbrauch endet.

Was passiert, wenn der Schenker später auf die Rente verzichtet?

Der Verzicht ist eine eigene, neue Schenkung an den Beschenkten, denn er muss die Rente nicht mehr zahlen. Für diese Schenkung beginnt eine neue Zehnjahresfrist ab dem Verzicht.

Quellen

Rechtsstand: Oktober 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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