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Braun & Kollegen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Der Unterschied und warum Sie beides brauchen

Die Patientenverfügung legt fest, wie Sie behandelt werden wollen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer dann für Sie entscheidet, in Gesundheitsfragen ebenso wie bei Geld, Verträgen und Behörden. Sie brauchen beide: Ohne Vollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer, und Ihr Ehepartner darf Sie nur eingeschränkt vertreten.

VorsorgeZuletzt aktualisiert: von Rechtsanwalt Alexander Braun

Über den Autor

Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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Häufige Fragen

Muss sich der Arzt an meine Patientenverfügung halten?

Ja, wenn sie auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ihr Vertreter verschafft Ihrem Willen dann Geltung. Passt sie nicht genau, entscheidet er nach Ihren Behandlungswünschen oder Ihrem mutmaßlichen Willen (§ 1827 Abs. 1 und 2 BGB).

Kann ich meine Patientenverfügung jederzeit ändern?

Ja. Widerrufen können Sie sie jederzeit formlos, auch mündlich (§ 1827 Abs. 1 BGB). Für eine geänderte Fassung genügt wieder die Schriftform. Haben Sie die Dokumente im Vorsorgeregister registriert, sollten Sie die Änderung dort ebenfalls melden; das ist gebührenfrei.

Wer sollte das Original der Vorsorgevollmacht haben?

Banken und Behörden verlangen in der Regel das Original. Wer eine Vollmachtsurkunde vorlegen kann, gilt ihnen gegenüber als bevollmächtigt (§ 172 BGB). Bewahren Sie das Original deshalb so auf, dass Ihre Vertrauensperson im Ernstfall schnell darauf zugreifen kann, oder geben Sie es ihr direkt.

Wie oft sollte ich meine Vorsorgedokumente überprüfen?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Sinnvoll ist ein Blick alle paar Jahre und immer dann, wenn sich etwas Wesentliches ändert: eine schwere Diagnose, eine Trennung oder wenn Ihre Vertrauensperson ausfällt.

Quellen

Rechtsstand: Oktober 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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