Zum Inhalt springen
Braun & Kollegen

Das Notvertretungsrecht von Ehegatten – ein trügerisches neues Gesetz, das viele in falscher Sicherheit wiegt!

Seit dem 1.1.2023 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, mit welchem Ehegatten für medizinische Akutsituationen (Gesundheitssorge) für einen auf wenige Monate begrenzten Zeitraum ein gesetzliches Notvertretungsrecht erhalten. Gem. § 1358 BGB n.F. können sich Ehegatten gegenseitig vertreten, wenn ein Partner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge vorübergehend rechtlich nicht besorgen kann.

Aktuellesvon Rechtsanwalt Alexander Braun

Über den Autor

Rechtsanwalt Alexander Braun

Rechtsanwalt Alexander Braun

Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

Mehr über Rechtsanwalt Alexander Braun

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Sprechen Sie mit uns

Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch – telefonisch, vor Ort in München oder per Videocall.