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Braun & Kollegen

Das Notvertretungsrecht von Ehegatten – ein trügerisches neues Gesetz, das viele in falscher Sicherheit wiegt!

Seit dem 1.1.2023 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, mit welchem Ehegatten für medizinische Akutsituationen (Gesundheitssorge) für einen auf wenige Monate begrenzten Zeitraum ein gesetzliches Notvertretungsrecht erhalten. Gem. § 1358 BGB n.F. können sich Ehegatten gegenseitig vertreten, wenn ein Partner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge vorübergehend rechtlich nicht besorgen kann.

AktuellesZuletzt aktualisiert: von Rechtsanwalt Alexander Braun

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Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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