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Braun & Kollegen

Erbengemeinschaft München: Immobilie auszahlen oder verkaufen

Eine Münchner Immobilie in der Erbengemeinschaft lässt sich meist nur durch den einvernehmlichen Verkauf, die Auszahlung der Miterben oder den Verkauf des eigenen Erbteils auflösen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Wege das Gesetz eröffnet, was sie kosten – und warum die Teilungsversteigerung vor dem Amtsgericht München nur das letzte Mittel sein sollte.

Erbrechtvon Rechtsanwalt Alexander Braun

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Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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Häufige Fragen

Wie löst man am besten eine Erbengemeinschaft bei einer Immobilie auf?

Der einvernehmliche Verkauf der Immobilie auf dem freien Markt ist in der Regel die wirtschaftlichste Lösung. So lässt sich am Münchner Immobilienmarkt meist der höchste Verkehrswert erzielen. Der Erlös wird anschließend entsprechend der jeweiligen Erbquoten unter den Miterben aufgeteilt. Alternativ kann ein Miterbe das Haus übernehmen und die anderen Miterben auszahlen.

Was passiert bei einer Erbengemeinschaft, wenn einer nicht verkaufen will?

Weigert sich ein Miterbe, den gemeinsamen Verkauf zu unterstützen, blockiert dies zunächst die Veräußerung, da alle Miterben zwingend zustimmen müssen (§ 2040 Abs. 1 BGB). Als Lösung kann ein Miterbe seinen eigenen Erbteil notariell an Dritte veräußern oder als letztes Mittel die Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht München beantragen.

Kann ein Miterbe eine Teilungsversteigerung verhindern?

Eine Teilungsversteigerung lässt sich nur in Ausnahmefällen dauerhaft verhindern, da der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft nicht verjährt (§ 758 BGB). Das Gericht kann das Verfahren nach § 180 Abs. 2 ZVG auf Antrag eines Miterben für bis zu sechs Monate einstweilen einstellen, wenn dies bei Abwägung der widerstreitenden Interessen angemessen erscheint. Ein eingetragenes Nießbrauchs- oder Wohnungsrecht macht die Versteigerung für Dritte zudem oft faktisch unattraktiv.

Wer trägt die Kosten für eine Teilungsversteigerung?

Die Kosten für die Beantragung und Durchführung der Teilungsversteigerung am Amtsgericht München werden zunächst aus dem Versteigerungserlös entnommen. Erzielt die Versteigerung keinen ausreichenden Erlös oder wird der Antrag vorzeitig zurückgenommen, trägt der Antragsteller die entstandenen Gerichts- und Gutachterkosten selbst.

Wie berechnet sich der Verkehrswert für die Auszahlung in München?

Für die faire Auszahlung eines Miterben sollte ein aktuelles Verkehrswertgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen eingeholt werden. Der Gutachterausschuss München veröffentlicht jährlich einen Immobilienmarktbericht, der als wichtige Grundlage dient. Eine objektive Wertermittlung schützt vor rechtlichen Konflikten über die angemessene Höhe der Ausgleichszahlung.

Quellen

Rechtsstand: September 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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