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Braun & Kollegen

Erbschein in München beantragen: Unterlagen, Kosten und Dauer

Wer in München einen Erbschein beantragt, muss mit Wartezeiten von mehreren Monaten und mit Gebühren rechnen, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten. Dieser Ratgeber zeigt, welche Unterlagen das Nachlassgericht am Amtsgericht München verlangt, wie der Antrag mit der eidesstattlichen Versicherung abläuft, was das Verfahren nach dem GNotKG kostet – und in welchen Fällen sich der Erbschein durch eine notarielle Verfügung oder eine transmortale Vollmacht von vornherein vermeiden lässt.

Erbrechtvon Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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Häufige Fragen

Was kostet die Beantragung eines Erbscheins in München?

Die Gebühren richten sich nach dem reinen Nachlasswert zum Zeitpunkt des Todes (GNotKG). Es fallen in aller Regel zwei volle 1,0-Gebühren nach Tabelle B an: eine Verfahrensgebühr für die Erteilung des Erbscheins (KV 12210 GNotKG) und eine Gebühr für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (KV 23300 GNotKG). Bei einem Reinnachlass bis 260.000 € beträgt eine 1,0-Gebühr 535,00 €, in der Summe also 1.070,00 €. Das Nachlassgericht München weist ausdrücklich darauf hin, dass es die Höhe der Kosten ohne Kenntnis des Nachlasswertes nicht vorab telefonisch beziffern kann.

Wie lange dauert es, bis der Erbschein in München ausgestellt ist?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung des Amtsgerichts München ab. Eine bundesweite Erhebung der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein aus dem Jahr 2025 zeigt, dass die Erteilung in Fällen ohne notarielles Testament selbst bei unstreitiger Erbfolge in rund 40 Prozent der Verfahren länger als sechs Monate dauert. Verzögerungen entstehen häufig schon vor der eigentlichen Bearbeitung: Nach einem Sterbefall vergehen regelmäßig einige Wochen, bis dem Nachlassgericht die behördliche Todesmitteilung zugegangen ist und das Verfahren dort überhaupt erfasst wurde.

Muss ich für den Erbscheinsantrag persönlich beim Nachlassgericht erscheinen?

Ja. Der Antrag setzt eine eidesstattliche Versicherung voraus, die Sie nach § 352 Abs. 3 FamFG vor dem Nachlassgericht, vor einem deutschen Notar oder im Ausland vor einer deutschen konsularischen Vertretung persönlich abgeben müssen. Ein Bevollmächtigter kann sie nicht für Sie abgeben, und schriftlich oder per E-Mail ist der Antrag nicht möglich. Beim Nachlassgericht München ist dafür zwingend ein Termin mit dem zuständigen Rechtspfleger zu vereinbaren; über die allgemeinen Kontaktrufnummern des Gerichts ist das nicht möglich. Nur ausnahmsweise kann das Gericht die eidesstattliche Versicherung erlassen, wenn es sie für nicht erforderlich hält.

Welche Unterlagen verlangt das Nachlassgericht München?

Sie benötigen Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Sterbeurkunde des Erblassers sowie die Personenstandsurkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis lückenlos belegen (Geburts-, Heirats- und gegebenenfalls Sterbeurkunden vorverstorbener Angehöriger). Beruht Ihr Erbrecht auf einer Verfügung von Todes wegen, ist zusätzlich die Urkunde vorzulegen, auf der es beruht. Alle im Original vorhandenen Testamente sind ohnehin beim Nachlassgericht abzuliefern – auch dann, wenn Sie sie für veraltet oder unwirksam halten (§ 2259 BGB). Was im Einzelfall mitzubringen ist, erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.

Gibt es eine Frist für den Erbscheinsantrag in München?

Der Antrag auf einen Erbschein ist an keine gesetzliche Frist gebunden; Sie können ihn auch Jahre nach dem Erbfall noch stellen. Zwei Fristen sollten Sie dennoch im Blick behalten: Die Erbschaft können Sie nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen (§ 1944 Abs. 1 BGB), und die Berichtigung des Grundbuchs ist nur gebührenfrei, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt wird.

Quellen

Rechtsstand: September 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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