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Braun & Kollegen

Anwalt Erbrecht München: Wie Sie mit Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung Ihr Vermögen sichern

Viele Menschen schieben die Regelung des eigenen Nachlasses vor sich her. Oft aus Unsicherheit, manchmal aus Unbehagen. Doch diese Verzögerung hat Folgen: Stirbt jemand ohne Testament, entscheidet nicht der eigene Wille, sondern das Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge führt fast immer zu Ergebnissen, die niemand gewollt hätte. Ganz einfach deshalb, weil die gesetzliche Erbfolge ganz wesentliche Dinge überhaupt nicht oder völlig unzureichend regelt. Erbengemeinschaften streiten sich daher oft jahrelang, unnötige Steuerlasten fressen einen großen Teil des Vermögens auf, und am Ende bleibt vom Lebenswerk weniger übrig als gedacht. Dafür aber oft ein großer Scherbenhaufen.

Erbrechtvon Rechtsanwalt Alexander Braun

Über den Autor

Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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Häufige Fragen

Warum einen spezialisierten Anwalt beauftragen?

Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht bringt die notwendige Expertise mit, um Ihr Testament rechtssicher zu gestalten. Er kennt die steuerlichen Fallstricke und weiß, wie Sie Ihr Vermögen optimal übertragen. Das schafft Klarheit für Sie und erspart Ihren Erben teure Rechtsstreitigkeiten.

Was kostet eine Testamentsvollstreckung?

Die Vergütung können Sie im Testament frei festlegen. Als Orientierung können die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins dienen: üblicherweise zwei bis vier Prozent des Nachlasswertes, abhängig von Umfang und Komplexität. Die Kosten trägt der Nachlass und sie mindern die Erbschaftsteuer. Eine lohnende Investition in professionelle Abwicklung.

Rechtsstand: Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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