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Braun & Kollegen

Pflichtteil in München: Immobilienwert und Ihr Anspruch

Für enterbte Kinder in München macht der Wert des Familienheims oft den Löwenanteil ihres Pflichtteils aus. Der Anspruch richtet sich stets auf Geld und bemisst sich nach dem Verkehrswert der Immobilie am Todestag. Dieser Ratgeber zeigt, wie das Haus bewertet wird, welche Auskünfte Sie vom Erben verlangen können, wie sich der Anspruch berechnet und wann der Erbe die Auszahlung stunden lassen kann.

Erbrechtvon Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pflichtteil in München bei 100.000 Euro Nachlasswert?

Der Pflichtteil beträgt exakt die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils. Wenn Sie als eines von zwei Kindern bei gesetzlichem Güterstand (Zugewinngemeinschaft) erben würden, läge Ihr gesetzlicher Anteil bei 25 Prozent. Die Pflichtteilsquote wäre dann 12,5 Prozent. Bei einem reinen Nettonachlasswert von 100.000 Euro beläuft sich Ihr Anspruch somit auf 12.500 Euro.

Habe ich als enterbtes Kind einen Anspruch auf das Familienheim?

Nein, das Gesetz gewährt Ihnen keinen Anspruch auf einen physischen Anteil an der Immobilie und Sie werden auch nicht als Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben, der sich prozentual aus dem bereinigten Gesamtnachlasswert errechnet.

Wer bezahlt das Verkehrswertgutachten für die Münchner Immobilie?

Wenn Sie als Pflichtteilsberechtigter eine sachverständige Wertermittlung der Immobilie fordern, fallen die Kosten hierfür dem Nachlass zur Last. Das bedeutet, die Ausgaben für den Gutachter mindern den Nettonachlasswert und werden somit indirekt entsprechend der jeweiligen Quoten von allen Beteiligten gemeinsam getragen.

Was passiert, wenn die Münchner Immobilie schon vor dem Tod verschenkt wurde?

Wurde das Haus innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall verschenkt, steht Ihnen ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu. Der Wert der Immobilie wird fiktiv dem Nachlass hinzugerechnet. Durch die gesetzliche Abschmelzungsregelung reduziert sich dieser anzurechnende Wert jedoch für jedes vollendete Jahr seit der Schenkung um zehn Prozent.

Kann der Erbe die Auszahlung verweigern, wenn er das Haus sonst verkaufen muss?

Der Erbe kann die Auszahlung nicht pauschal verweigern. Er kann jedoch in seltenen Ausnahmefällen eine Stundung beim Gericht beantragen. Dies ist an sehr strenge Voraussetzungen gebunden, beispielsweise wenn der sofortige Verkauf des Familienheims zu einer Obdachlosigkeit des bedürftigen Erben führen würde.

Wann verjährt mein Anspruch auf den Pflichtteil in München?

Der Pflichtteilsanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Erbfall eingetreten ist und Sie von Ihrer Enterbung Kenntnis erlangt haben. Eine rechtzeitige anwaltliche Bezifferung ist daher dringend zu empfehlen.

Wie hoch ist der Pflichtteil in München?

Eine Münchner Sonderquote gibt es nicht: Der Pflichtteil beträgt bundeseinheitlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 S. 2 BGB) und ist ein reiner Geldanspruch, der nur besteht, wenn er geltend gemacht wird. München-spezifisch ist allein die Bemessungsgrundlage: Weil der Verkehrswert einer Immobilie hier deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt, fällt auch der Zahlbetrag entsprechend höher aus.

Quellen

Rechtsstand: September 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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