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Braun & Kollegen

Wie lange dauert es, bis ein Erbschein da ist - und wann braucht man ihn überhaupt?

Ein Erbschein bescheinigt amtlich, wer Erbe ist, doch die Ausstellung dauert oft Monate. Erfahren Sie, wann Sie das Dokument wirklich benötigen und wie Sie durch eine präzise Nachlassplanung Wartezeiten vermeiden.

Erbrechtvon Rechtsanwalt Alexander Braun

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Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis der Erbschein ausgestellt wird?

In der Praxis liegt die Mindestbearbeitungszeit bei rund vier Wochen. Allerdings zeigt eine Erhebung des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dass die Wartezeiten drastisch gestiegen sind: In 40 Prozent der unstreitigen Verfahren dauert es länger als sechs Monate, bis das Nachlassgericht den Erbschein ausstellt.

Wann benötigt man zwingend einen Erbschein?

Ein Erbschein ist zwingend erforderlich, wenn es kein notarielles Testament und keinen Erbvertrag gibt, aber Immobilien übertragen werden müssen oder Banken den Zugriff auf Konten verweigern. Auch bei gesetzlicher Erbfolge ohne schriftlichen Nachlassnachweis verlangen Institutionen das Dokument.

Wann ist ein Erbschein überflüssig?

Ein Erbschein ist in der Regel überflüssig, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mitsamt dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll existiert. Nach gefestigter Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 05.04.2016 - XI ZR 440/15) müssen Banken und das Grundbuchamt diese Nachweise anerkennen.

Was kostet die Beantragung eines Erbscheins?

Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom reinen Nachlasswert ab. Für die Erteilung und die erforderliche eidesstattliche Versicherung fällt jeweils eine volle Gebühr an, was bei größeren Vermögen schnell mehrere Tausend Euro ausmachen kann.

Wie kann man die Erteilung des Erbscheins beschleunigen?

Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie dem Nachlassgericht sofort lückenlose Dokumente (Geburtsurkunden, Sterbeurkunde, Testament) vorlegen. Auch beigefügte schriftliche Zustimmungserklärungen aller anderen Miterben verkürzen die Bearbeitungszeit erheblich.

Kann man Konten des Erblassers ohne Erbschein verwalten?

Ja, wenn eine transmortale Vorsorgevollmacht oder eine spezielle Bankvollmacht vorliegt, die explizit über den Tod hinaus gilt. In diesen Fällen können Bevollmächtigte sofort über die Konten verfügen und anstehende Zahlungen wie Beerdigungskosten abwickeln.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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