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Braun & Kollegen

Erbrecht FAQ: Die 10 häufigsten Fragen und Antworten

Das deutsche Erbrecht ist komplex und wirft viele Fragen auf. Was passiert ohne Testament? Wie hoch ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf? Wie können Sie die Erbschaftsteuer legal minimieren? Dieser Artikel beantwortet die 10 häufigsten und wichtigsten Fragen zum Thema Erbrecht.

Erbrechtvon Rechtsanwalt Alexander Braun

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Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

Ein Erbe wird Rechtsnachfolger des Verstorbenen und tritt in dessen gesamte Rechte und Pflichten ein. Er erbt also nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden. Man spricht hier von der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 Abs. 1 BGB). Eine Erbengemeinschaft muss den Nachlass gemeinsam verwalten. Ein Vermächtnisnehmer hingegen erhält nur einen bestimmten, vom Erblasser im Testament festgelegten Vermögensgegenstand, zum Beispiel eine Uhr, ein Auto oder einen Geldbetrag. Er wird nicht Teil der Erbengemeinschaft und haftet nicht für Nachlassschulden. Die Zuwendung einzelner Gegenstände führt nicht automatisch zur Erbenstellung, wie die obergerichtliche Rechtsprechung zur Auslegung unklarer Testamente immer wieder verdeutlicht. Der Erbe ist verpflichtet, dem Vermächtnisnehmer den zugewendeten Gegenstand auszuhändigen.

Wie wird der Wert einer Immobilie im Erbfall ermittelt?

Der Wert einer Immobilie wird im Erbfall grundsätzlich durch den Verkehrswert (Marktwert) zum Todestag des Erblassers bestimmt. Dieser Wert ist entscheidend für die Berechnung der Erbschaftsteuer sowie für die Höhe von Pflichtteilsansprüchen. Zur Ermittlung gibt es mehrere Verfahren: das Vergleichswertverfahren (Orientierung an Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien), das Sachwertverfahren (Bodenwert plus Herstellungskosten, vor allem bei selbstgenutzten Immobilien) und das Ertragswertverfahren (bei vermieteten Objekten auf Basis der erwarteten Mieteinnahmen). Das Finanzamt nutzt oft pauschale Bewertungsverfahren. Weist ein Erbe jedoch durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, dessen Zertifizierung die einschlägigen EU-DIN-Normen erfüllt, einen niedrigeren Verkehrswert nach, wird dieser für die Steuerberechnung zugrunde gelegt. Die korrekte Bewertung ist essenziell, da der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 22.05.2002 – II R 61/99) bereits die Bedeutung einer gleichheitskonformen Bemessungsgrundlage betont hat.

Hafte ich mit meinem Privatvermögen für Schulden des Erblassers?

Ja, grundsätzlich haften Erben unbeschränkt für die Schulden des Erblassers – auch mit ihrem Privatvermögen. Dies ist eine direkte Folge der Gesamtrechtsnachfolge. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese Haftung zu begrenzen oder zu umgehen: Sie können das Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall ausschlagen, was insbesondere bei überschuldetem Nachlass sinnvoll ist. Ein Rechtsirrtum über die Wirksamkeit eines Testaments kann die Frist unter Umständen hemmen, wie ein Urteil des LG Wuppertal (Urt. v. 06.01.2023 – 2 O 298/19) zeigt. Zudem kann bei unübersichtlichem oder überschuldetem Nachlass beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden; die Haftung wird dann auf den Nachlass beschränkt. Eine sorgfältige Prüfung der Vermögensverhältnisse des Erblassers ist daher unerlässlich, bevor man ein Erbe annimmt.

Wie lange dauert ein Erbscheinsverfahren?

Die Dauer eines Erbscheinsverfahrens kann stark variieren und hängt von mehreren Faktoren ab. Im Idealfall, wenn ein eindeutiges notarielles Testament vorliegt und alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind, kann ein Erbschein innerhalb von wenigen Wochen erteilt werden. Das Verfahren kann sich jedoch erheblich verzögern, wenn nur ein handschriftliches Testament existiert, dessen Gültigkeit geprüft werden muss, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt und alle Erben erst ermittelt und kontaktiert werden müssen (z. B. im Ausland lebende Verwandte), oder wenn Streitigkeiten unter den Erben über die Gültigkeit des Testaments oder die Erbquoten bestehen. Auch die Überlastung einzelner Nachlassgerichte (etwa in München) kann die Bearbeitung spürbar verzögern. Machen Beteiligte bewusst falsche Angaben, kann dies zu erheblichen Kosten führen, wie das OLG Celle (Urt. v. 09.01.2025 – 6 W 156/24) entschied. In komplexen oder strittigen Fällen kann sich ein Erbscheinsverfahren über mehrere Monate oder sogar Jahre hinziehen.

Rechtsstand: Juni 2026

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