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Braun & Kollegen

Steuerfrei das Eigenheim verschenken? Unter diesen Voraussetzungen geht das:

Das eigene Zuhause ist mehr als nur vier Wände – es ist Rückzugsort, Lebensmittelpunkt und oft der wertvollste Besitz. Den gilt es zu erhalten auch wenn die Immobilie z.B. nur auf einen der beiden Ehepartner eingetragen ist und zu befürchten steht, dass das Eigenheim im Erbfall durch hohe Erbschaftsteuer oder Pflichtteilsansprüche verkauft werden müsste. In solchen (aber auch in vielen anderen Fällen) empfiehlt es sich häufig, dass die selbst bewohnte Immobilie (=das Eigenheim) ganz oder zum Teil auf den anderen Ehepartner übertragen wird. Umso erfreulicher ist es, dass der Gesetzgeber Ehepaaren bei der Weitergabe des Familienheims einen großen steuerlichen Vorteil einräumt.

Aktuellesvon Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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