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Braun & Kollegen

Sie wollen das Familienheim steuerfrei an die nächste Generation übertragen? - Was Sie beim Erwerb von Todes wegen durch Kinder und vorverstorbene Kinder beachten sollten

Das Familienheim ist für viele von uns ein zentraler Bestandteil des persönlichen Lebens und der Familienplanung. Bei der Übertragung oder dem Erbfall stellen sich jedoch häufig steuerliche Fragen, insbesondere im Hinblick auf die sogenannte Steuerverschonung des Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.

Aktuellesvon Rechtsanwalt Alexander Braun

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Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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