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Braun & Kollegen

Familienstiftung gründen: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf

Eine Familienstiftung sichert Familienvermögen und Unternehmensanteile über Generationen. Dieser Leitfaden erklärt Voraussetzungen, Kosten, steuerliche Folgen und das Verfahren bei der Regierung von Oberbayern.

Stiftungsrechtvon Rechtsanwalt Alexander Braun

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Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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Häufige Fragen

Was unterscheidet eine Familienstiftung von einer gemeinnützigen Stiftung?

Eine Familienstiftung dient primär dem privaten Wohl einer oder mehrerer Familien (§ 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG). Anders als gemeinnützige Stiftungen genießt sie keine steuerlichen Privilegien bei der Körperschaftsteuer und unterliegt der Ersatzerbschaftsteuer.

Gibt es ein gesetzliches Mindestkapital für die Familienstiftung?

Das Gesetz schreibt kein festes Mindestkapital vor. Entscheidend ist nach der Verwaltungspraxis, dass das Ertragspotenzial zur nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks ausreicht. Eine feste Betragsgrenze lässt sich daraus nicht ableiten: Maßgeblich ist, ob die laufenden Erträge nach Abzug der Kosten den Stiftungszweck dauerhaft tragen.

Wie funktioniert die Ersatzerbschaftsteuer alle 30 Jahre?

Die Ersatzerbschaftsteuer fällt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG alle 30 Jahre an. Sie fingiert einen Generationenwechsel und gewährt den doppelten Freibetrag der Steuerklasse I nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.

Muss das Stiftungsgeschäft notariell beurkundet werden?

Das Stiftungsgeschäft bedarf nach § 81 Abs. 3 BGB grundsätzlich nur der Schriftform. Eine notarielle Beurkundung ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben, wenn Grundstücke, Immobilien oder GmbH-Anteile auf die Stiftung übertragen werden.

Wann nimmt das zentrale Stiftungsregister seinen Betrieb auf?

Das bundesweite Stiftungsregister nimmt am 1. Januar 2028 seinen Betrieb auf. Es schafft erstmals öffentliche Publizität über rechtsfähige Stiftungen: Wer für eine Stiftung handeln darf, lässt sich dann, ähnlich wie beim Handelsregister, unmittelbar aus dem Register nachweisen. Das erleichtert den Rechtsverkehr etwa mit Banken, Notaren und Grundbuchämtern. Bis dahin erfolgt die Vertretungsbescheinigung und Nachweisführung über die zuständige Stiftungsbehörde.

Welche Fristen sind bei der Anerkennung in Bayern zu beachten?

Für Entscheidungen im laufenden Kalenderjahr sollten Anträge und Satzungsentwürfe rechtzeitig eingereicht werden. Bei der Regierung von Oberbayern gilt für bestimmte stiftungsrechtliche Vorgänge der 15. Oktober als Orientierungsstichtag.

Quellen

Rechtsstand: August 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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