Nur mit einem eigenen Testament können Sie Ihren testamentarischen Willen regeln – sogar auf einem Bierdeckel.
In einem jüngst durch das Oberlandesgericht Oldenburg entschiedenen Fall hat der Wirt einer Dorfkneipe auf einem abgerissenen Zettel eines Kellnerblocks, versteckt in einem Stapel unbezahlter Rechnungen, notiert „BB kriegt alles“ und dies mit Datum und Unterschrift versehen.
Ein wirksames Testament, wie das OLG Oldenburg in seinem Beschluss vom 20.12.2023 (Az. 3 W 96/23) entschied, verbunden mit erheblichen Folgen:
Die Lebensgefährtin des Wirtes, mit Spitznamen „BB“ genannt, wurde Alleinerbin und die Familie des Wirtes komplett enterbt!
Wir empfehlen ausnahmslos immer Ihren letzten Willen in einem Testament niederzuschreiben – aber natürlich nicht auf einem Bierdeckel. Sie haben es wortwörtlich selbst in der Hand, wem Sie Ihren Nachlass zukommen lassen. Sie sollten diese Entscheidungsfreiheit nutzen und keinesfalls gesetzliche Erbfolge eintreten lassen. Denn diese bringt fast nie ein gutes Ergebnis.
Wie oben deutlich wird, sind die Anforderungen an ein wirksames Testament gering. Es muss lediglich ein ernster Testierwille erkennbar sein und das Dokument eigenhändig ge- und unterschrieben sein.
Rein formal lassen sich also bereits mit einem geringen Aufwand Berge versetzen.
Natürlich bedarf es für eine vollumfassende, auch steueroptimierte Nachlassplanung eines individuell auf Ihre Familien- und Vermögensverhältnisse angepassten Testamentes. Auf keinen Fall verwenden Sie bitte sogenannte Muster-Testamente und schreiben einen Vordruck ab, weil dieser vermeintlich gut klingende Regelungen enthält.
Die tägliche Beratungspraxis zeigt uns, dass gerade juristische Laien in diesem hochkomplexen Rechtsgebiet bei der Formulierung ihres Testamentes unbewusst entscheidende Fehler machen und damit ungewollt Angriffspunkte schaffen. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich hierzu in jedem Fall anwaltlichen Rat einzuholen.
Gerne beraten wir Sie kompetent und individuell. Zur Vereinbarung eines Termins rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail unter kanzlei@braun-kollegen.de
Und nutzen Sie die Möglichkeit sich im Detail zu informieren, indem Sie an einem unserer kostenlosen Vorträge teilnehmen. Die Termine finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link: https://www.braun-kollegen.de/webinare/

