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Braun & Kollegen

Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von Zinsansprüchen ist verfassungsgemäß !

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.04.2015 – Aktenzeichen: 1 BvR 1432/10, entschieden, dass die Doppelbelastung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer auf geerbte Zinsansprüche nicht gegen die Verfassung verstößt. Die auf geerbte Zinsansprüche gezahlte Einkommensteuer muss nicht als Berechnung der Erbschaftssteuer in Abzug gebracht werden.

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Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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