Juristisch war lange umstritten, ob digitale Inhalte vererbbar sind. Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 27. Februar 2024 (Az. VI ZR 15/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut klargestellt, dass auch der Zugang zu einem Instagram-Konto grundsätzlich vererbbar ist – und stärkt damit die Rechte der Erben gegenüber Plattformbetreibern. Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, sich frühzeitig mit dem digitalen Nachlass auseinanderzusetzen.
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Zum digitalen Nachlass zählen alle digitalen Inhalte und Rechte, die einer Person zugeordnet werden können. Dazu gehören unter anderem:
- E-Mail-Postfächer
- Konten bei sozialen Netzwerken (z. Facebook, Instagram, X)
- Cloud-Speicher (z. Google Drive, Dropbox, iCloud)
- Konten bei Online-Shops und Zahlungsdiensten (z. Amazon, PayPal)
- Verträge und Abonnements (z. Netflix, Spotify)
- Kryptowährungen und Online-Banking-Zugänge
- Domainnamen und Webseiten
Rechtlicher Rahmen: BGH bestätigt Vererbbarkeit von Instagram-Konten
Nach deutschem Erbrecht geht der digitale Nachlass grundsätzlich vollständig auf die Erben über – ebenso wie analoge Vermögenswerte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies bereits 2018 in einem Grundsatzurteil bestätigt: Erben dürfen auf E-Mails, Messenger-Verläufe oder Social-Media-Konten des Verstorbenen zugreifen – auch aus Gründen der persönlichen Erinnerungspflege oder der Klärung offener Fragen.
Mit seiner Entscheidung vom 27. Februar 2024 (Az. VI ZR 15/23) hat der Bundesgerichtshof erneut ein klares Zeichen gesetzt: Auch der Zugang zu einem Instagram-Konto gehört zum vererbbaren digitalen Nachlass. Im konkreten Fall hatten Angehörige auf Einsicht in das Profil einer verstorbenen Person geklagt – erfolgreich. Der BGH bekräftigte, dass digitale Inhalte wie Fotos, Nachrichten oder Beiträge rechtlich ähnlich zu behandeln sind wie persönliche Briefe oder Tagebücher. Plattformbetreiber wie Meta dürfen sich also nicht pauschal auf den Datenschutz berufen, wenn Erben berechtigte Ansprüche geltend machen. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Hinterbliebenen und zeigt, wie wichtig es ist, auch den digitalen Nachlass frühzeitig zu regeln.
Allerdings stoßen Erben oft auf praktische Hürden, z. B. Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung oder unübersichtliche Anbieterregelungen. Hier helfen vorausschauende Regelungen.
Vorsorge treffen – digitale Nachlassplanung
Um den digitalen Nachlass zu regeln und Angehörige zu entlasten, sollten rechtzeitige Vorkehrungen getroffen werden. Dazu gehören:
- Digitale Vorsorgeregelung in Testament oder Erbvertrag
- Erstellung einer Übersicht über relevante Online-Konten und Zugangsdaten
- Benennung eines digitalen Nachlassverwalters
- Nutzung von Passwortmanagern mit Notfallzugang
- Prüfung und Dokumentation von Wertinhalten wie Kryptowährungen
Wichtig: Zugangsdaten sollten nicht direkt im Testament stehen, sondern in einem separaten, sicheren Dokument, auf das nur autorisierte Personen Zugriff haben.
Fazit
Der digitale Nachlass betrifft uns alle – und stellt Angehörige und Erben vor neue Herausforderungen. Eine rechtzeitige und rechtssichere Regelung beugt Streitigkeiten vor, bewahrt Erinnerungen und verhindert finanzielle Schäden.
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