Mit Wirkung zum 01.01.2024 ist das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ („MoPeG“) in Kraft getreten. Das Recht der Personengesellschaften wurde durch das MoPeG weitgehend auf eine völlig neue Grundlage gestellt.
Die häufigste Form der Personengesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, häufig auch „BGB-Gesellschaft“ oder „GbR“ genannt.
Das neue Gesetz hat Auswirkungen sowohl auf neu zu gründende Gesellschaften als auch für bereits bestehende Gesellschaften.
Es wurde unter anderem ein Gesellschaftsregister eingeführt, in welches eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingetragen werden soll („eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ bzw. „eGbR“). Die Eintragung ist in vielen Fällen zwingend notwendig (sog.„Voreintragungspflicht“).
In den erbrechtlichen Gestaltungsmandaten unserer Kanzlei muss das vor allem bei Grundstücksgesellschaften beachtet werden, wenn also z.B. mehrere Familienmitglieder ein Grundstück als BGB-Gesellschaft bekommen sollen.
Jede (Familien-)GbR, die ein Grundstück erwerben will, muss zuerst in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eingetragen werden, erst dann kann sie als Eigentümer eines Grundstücks / einer Immobilie in das Grundbuch eingetragen werden. Dies gilt nicht nur bei einer erstmaligen Eintragung, sondern auch bei einer Änderung des Grundbuchs.
Eine weitere sehr praxisrelevante Voreintragungspflicht gibt es im klassischen Gesellschaftsrecht für solche Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die ihrerseits Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft, insbesondere einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft, sind bzw. werden wollen.
Die tägliche Beratungspraxis zeigt uns, dass diese und viele andere Änderungen, die das MoPeG mit sich gebracht hat, den Familien und Gesellschaftern von Personengesellschaften noch nicht bewusst sind und an dieser Stelle viele Fehler gemacht werden, die zu teuren und ärgerlichen Verzögerungen führen können.
Gerne beraten wir Sie kompetent und individuell. Zur Vereinbarung eines Termins rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail unter kanzlei@braun-kollegen.de.

