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Braun & Kollegen

Die Möglichkeiten der begünstigten Übertragung des Familienheims zwischen Ehegatten von Todes wegen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Beim Tod eines Ehegatten stellt sich häufig die Frage, wie der überlebende Ehepartner das gemeinsam bewohnte Eigenheim steuerfrei übernehmen kann. Der Gesetzgeber gewährt in § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG unter bestimmten Bedingungen eine vollständige Erbschaftsteuerbefreiung für das sogenannte Familienheim. Diese Regelung richtet sich ausdrücklich an Ehegatten (und eingetragene Lebenspartner) und kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und die erbrechtliche Gestaltung richtig vorgenommen wurde.

AktuellesZuletzt aktualisiert: von Rechtsanwalt Alexander Braun

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Rechtsanwalt Alexander Braun

Rechtsanwalt Alexander Braun

Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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