Zum Inhalt springen
Braun & Kollegen

Die Möglichkeiten der begünstigten Übertragung des Familienheims zwischen Ehegatten von Todes wegen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)

Beim Tod eines Ehegatten stellt sich häufig die Frage, wie der überlebende Ehepartner das gemeinsam bewohnte Eigenheim steuerfrei übernehmen kann. Der Gesetzgeber gewährt in § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG unter bestimmten Bedingungen eine vollständige Erbschaftsteuerbefreiung für das sogenannte Familienheim. Diese Regelung richtet sich ausdrücklich an Ehegatten (und eingetragene Lebenspartner) und kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und die erbrechtliche Gestaltung richtig vorgenommen wurde.

Aktuellesvon Rechtsanwalt Alexander Braun

Über den Autor

Rechtsanwalt Alexander Braun

Rechtsanwalt Alexander Braun

Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

Mehr über Rechtsanwalt Alexander Braun

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Sprechen Sie mit uns

Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch – telefonisch, vor Ort in München oder per Videocall.