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Braun & Kollegen

Die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbR-VO) ist in Kraft getreten!

Sie ist eines der umfassendsten, langwierigsten und wichtigsten Gesetzesvorhaben der Europäischen Union überhaupt. Es geht um die Harmonisierung der verschiedenen Testaments- und Erbvertragsformen und Nachlassverfahren. Die EuErbVO gilt für Erbfälle, die ab dem 17. August 2015 eintreten. Sie umfasst 84 Artikel und stellt im Kern nichts weniger als einen Systembruch mit den bisher geltenden Regeln dar.

Aktuellesvon Rechtsanwalt Alexander Braun

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Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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