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Braun & Kollegen

Was kostet eine Testamentsvollstreckung?

Die Kosten einer Testamentsvollstreckung richten sich nach dem Nachlasswert und der Komplexität. Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neuen DNotV-Empfehlungen, die als Nachfolger der Rheinischen Tabelle eine Grundvergütung von beispielsweise bei Nachlässen bis EUR vorsehen

ErbrechtZuletzt aktualisiert: von Rechtsanwalt Alexander Braun

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Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die übliche Vergütung für einen Testamentsvollstrecker?

Es gibt keine gesetzlich feste Gebührenordnung. Seit dem 1. Januar 2025 dienen die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins (DNotV) als maßgeblicher Orientierungsrahmen für Gerichte und Erben. Diese sehen für Nachlässe bis 350.000 EUR eine Grundvergütung von 5 % des Bruttowerts vor. Bei höheren Werten sinkt der Prozentsatz degressiv ab

Was ist der Unterschied zwischen der Rheinischen Tabelle und den neuen DNotV-Empfehlungen 2025?

Die klassische 'Rheinische Tabelle' war über Jahrzehnte der Standard, wurde jedoch zum 1. Januar 2025 grundlegend reformiert. Der Unterschied liegt vor allem in der Systematik: Die klassische (Neue) Rheinische Tabelle berechnete die Vergütung als reinen Prozentsatz des Bruttonachlasswerts (etwa 4 % bis 250.000 €, 3 % bis 500.000 €, 2,5 % bis 2,5 Mio. €). Die DNotV-Empfehlungen 2025 heben diese Grundsätze an (5 % bis 350.000 €, 4 % bis 700.000 €, 3 % bis 3,5 Mio. €) und ergänzen den so ermittelten Vergütungsgrundbetrag um ein differenziertes System von Zuschlägen (1/10 bis 10/10 des Grundbetrags je Zuschlagsfall) und Abschlägen (bis zu 3/10) für die Komplexität des Einzelfalls. Damit führen sie klare, transparente Regelungen für Zu- und Abschläge ein.

Welche Nachlasswerte werden für die Berechnung der Kosten herangezogen?

Als Bemessungsgrundlage gilt der Bruttowert des Nachlasses im Todeszeitpunkt gemäß § 2311 BGB. Verbindlichkeiten (wie Schulden) werden nur dann abgezogen, wenn sich der Testamentsvollstrecker nicht mit ihnen befassen muss. Immobilien werden mit dem aktuellen Verkehrswert angesetzt.

Können für die Testamentsvollstreckung zusätzliche Kosten anfallen?

Ja, für komplexe Zusatzaufgaben wie die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung oder die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen sieht die DNotV-Systematik Zuschläge vor. Diese betragen oft zwischen 1/10 und 10/10 des Grundbetrags. Auch Auslagen und Umsatzsteuer können zusätzlich berechnet werden.

Kann der Erblasser die Kosten im Testament selbst festlegen?

Ja, die Bestimmung des Erblassers ist gemäß § 2221 BGB vorrangig. Sie können im Testament eine feste Vergütung, einen Stundensatz oder den Ausschluss bestimmter Zuschläge vereinbaren. Eine präzise testamentarische Formulierung verhindert spätere Missverständnisse und Streitigkeiten zwischen Erben und Vollstrecker.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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