Zum Inhalt springen
Braun & Kollegen

Wann lohnt sich ein Anwalt im Erbfall? 7 Situationen

Ein Erbfall bringt emotionale Belastungen und komplexe Rechtsfragen mit sich. Ob Pflichtteil, Erbengemeinschaft oder unklare Testamente: Erfahren Sie, in welchen 7 typischen Situationen die Begleitung durch einen Anwalt für Erbrecht unverzichtbar ist, um Ihr Recht zu sichern.

Erbrechtvon Rechtsanwalt Alexander Braun

Über den Autor

Rechtsanwalt Alexander Braun

Rechtsanwalt Alexander Braun

Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

Mehr über Rechtsanwalt Alexander Braun

Häufige Fragen

Wann muss man einen Anwalt für Erbrecht einschalten?

Ein Anwalt ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend ratsam, sobald Streit in der Erbengemeinschaft droht, Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden müssen oder das Testament unklar formuliert ist. Auch bei komplexen Nachlässen mit Immobilien oder Betriebsvermögen schützt eine rechtzeitige Beratung vor Fehlern.

Wer trägt die Kosten für den Anwalt im Erbfall?

Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die eigenen Anwaltskosten selbst. Im Zuge einer erfolgreichen gerichtlichen Durchsetzung, etwa bei Pflichtteilsansprüchen, kann die Gegenseite jedoch zur Erstattung verpflichtet sein. Bei Erbengemeinschaften können gemeinschaftliche Beratungskosten direkt aus dem Nachlass beglichen werden.

Wie hoch ist der Pflichtteil und wie wird er berechnet?

Der gesetzliche Pflichtteil nach Paragraph 2303 Abs. 1 S. 2 BGB beträgt exakt 50 Prozent des Werts des gesetzlichen Erbteils. Zur Ermittlung dieses Anspruchs sind die Erben nach Paragraph 2314 BGB dazu verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorzulegen.

Kann man ein Testament auch ohne Notar oder Anwalt verfassen?

Ja, ein eigenhändiges Testament ist nach § 2247 BGB rechtlich vollkommen wirksam, sofern es komplett handschriftlich verfasst, datiert und eigenhändig unterschrieben ist. Private Testamente bergen jedoch oft das Risiko unklarer Formulierungen, was eine anwaltliche Überprüfung sinnvoll macht.

Welche Frist gilt für die Ausschlagung eines Erbes?

Die gesetzliche Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt nach § 1944 Abs. 1 BGB nur sechs Wochen. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis von der Erbschaft und dem Grund der Berufung erlangen; beruht Ihre Berufung auf einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag), beginnt die Frist nach § 1944 Abs. 2 S. 2 BGB nicht vor deren Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Befand sich der Erblasser oder Erbe bei Fristbeginn im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Was passiert, wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einig wird?

Bei anhaltender Uneinigkeit bleibt der Nachlass blockiert, da Entscheidungen im Regelfall nur gemeinschaftlich getroffen werden dürfen. Als letzter Ausweg droht die Teilungsversteigerung von Nachlassgegenständen wie Immobilien, die oft mit Erheblichen wirtschaftlichen Verlusten verbunden ist.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Passendes Webinar

Nach mir die Sintflut: Gefahren der gesetzlichen Erbfolge – alle brauchen ein Testament!

Kostenloses Live-Webinar am 23.07.2026 18:30 Uhr – online und mit Gelegenheit für Ihre Fragen.

Ebenfalls passend: Die Erbengemeinschaft hat der Teufel gesehen- nur mit einem Testament vermeiden Sie diese Probleme30.07.2026 18:30 Uhr

Sprechen Sie mit uns

Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch – telefonisch, vor Ort in München oder per Videocall.