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Braun & Kollegen

Erwachsenenadoption: Diese Fragen stellt der Richter

Die gerichtliche Anhörung ist der entscheidende Moment im Prozess der Erwachsenenadoption. Viele Antragsteller sind unsicher, welche Fragen der Richter stellen wird und wie sie ihre besondere Beziehung am besten darlegen können.

Erwachsenenadoptionvon Rechtsanwalt Alexander Braun

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Rechtsanwalt Alexander Braun

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Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Alexander Braun, Gründer von Braun & Kollegen, Testamentsvollstrecker (AGT) – spezialisiert auf Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Wirtschaftsrecht.

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Häufige Fragen

Welche Rolle spielt der Altersunterschied bei der Erwachsenenadoption?

Ein natürlicher Altersunterschied, der einer typischen Eltern-Kind-Generationenfolge entspricht (ca. 15 Jahre oder mehr), wird vom Gericht positiv bewertet. Ein sehr geringer oder extrem großer Altersunterschied kann kritisch hinterfragt werden, da er gegen ein typisches Eltern-Kind-Verhältnis sprechen könnte.

Kann ich jemanden adoptieren, der bereits Kinder hat?

Ja, das ist möglich. Die Adoption erstreckt sich jedoch nicht automatisch auf die Kinder des Adoptierten. Die Interessen der Kinder des Annehmenden oder des Anzunehmenden werden vom Gericht im Rahmen der Prüfung berücksichtigt, dürfen der Adoption aber nicht entgegenstehen.

Was kostet eine Erwachsenenadoption?

Die Kosten setzen sich aus Notarkosten für die Beurkundung des Antrags, Gerichtskosten und eventuellen Anwaltskosten zusammen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Vermögen der Beteiligten (Geschäftswert), ab. In der Regel sollten Sie mit Kosten im vierstelligen Bereich rechnen.

Kann eine Erwachsenenadoption rückgängig gemacht werden?

Eine Aufhebung der Adoption ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen aus schwerwiegenden Gründen möglich und an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Die Adoption ist eine endgültige Entscheidung mit lebenslangen rechtlichen Konsequenzen.

Welche Unterlagen werden für den Adoptionsantrag benötigt?

Für den notariell zu beurkundenden Antrag benötigen Sie in der Regel die Geburtsurkunden und Meldebescheinigungen aller Beteiligten, ggf. Heiratsurkunden und die Einwilligungserklärungen des Annehmenden, des Anzunehmenden und deren jeweiliger Ehepartner.

Wie lange dauert das Verfahren einer Erwachsenenadoption?

Die Dauer eines Erwachsenenadoptionsverfahrens kann variieren, liegt aber im Durchschnitt zwischen 6 und 12 Monaten. Je nach Auslastung des Gerichts und Komplexität des Falles kann es aber auch schneller gehen oder länger dauern.

Was ist der Unterschied zwischen einer schwachen und einer starken Adoption?

Bei der schwachen Adoption (Regelfall) bleibt das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern neben der neuen Adoption bestehen – der Adoptierte hat somit zwei rechtliche Eltern-Kind-Verhältnisse nebeneinander. Bei der starken Adoption (Ausnahmefall, z.B. bei Stiefkindern) erlischt das bisherige Verwandtschaftsverhältnis vollständig und der Adoptierte wird ausschließlich in die neue Familie integriert.

Müssen die leiblichen Eltern einer Erwachsenenadoption zustimmen?

Nein, die Zustimmung der leiblichen Eltern ist bei der Adoption eines Volljährigen nicht erforderlich. Das Gericht hört sie jedoch in der Regel an, um sich ein vollständiges Bild zu machen.

Welchen Namen trägt man nach der Erwachsenenadoption?

In der Regel erhält der Adoptierte den Familiennamen der Adoptiveltern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Doppelname geführt oder der bisherige Name beibehalten werden, was im Antrag begründet werden muss.

Rechtsstand: Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Beratung kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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