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Man ist der Meinung, das trifft mich nicht...

…genau das Gegenteil ist der Fall; das betrifft jeden volljährigen Menschen!

Ein Unfall im Straßenverkehr oder beim Sport, ein Schlaganfall oder eine altersbedingte Erkrankung, wie Demenz…
Meist geht es schneller als man denkt und ein Familienmitglied oder man selbst wird dauerhaft oder vorübergehend zum Pflegefall. Dazu braucht es nicht erst eine Pandemie. Wir wissen aus unserem Tagesgeschäft, wie viele Fälle es geben kann und wie oft das Unverhoffte und scheinbar Unwahrscheinliche dann doch eintritt.

Wer nicht mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgt, muss sich bewusst sein, dass ein fremder Betreuer vom Gericht bestellt wird und nicht wie gewünscht die Familienangehörigen oder der Ehepartner. Damit es nicht zum „Papierkrieg“ mit den Behörden und dem Betreuungsgericht kommt, sollte jeder Erwachsene eine solche Vorsorgevollmacht haben.

Eine Vorsorgevollmacht ist so selbstverständlich, wie das Anlegen des Gurtes im Auto oder das Tragen eines Helms auf dem Motorrad.

Nicht weil man so oft einen Unfall bauen würde, sondern weil die Folgen, wenn es zu einem Unfall kommt und keine Vorsorge getroffen wurde, fast immer gravierend und existenziell sind. So ist es auch, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist.
Die Ehepartner und Kinder bekommen keine Auskünfte vom Klinikarzt über die eigene Ehefrau und Mutter bzw. über den eigenen Ehemann und Vater; ein fremder Dritter entscheidet, ob und wann eine Verlegung ins Pflege- oder Altersheim erfolgen muss und Sie nicht mehr zu Hause leben können

„Ich kenne in dreißig Jahren keinen einzigen Fall, in dem das Fehlen einer Vorsorgevollmacht keine immensen Probleme bereitet hat.“
(Alexander Braun)

Wer ebenso seinen Willen bei medizinischen Behandlungen gesichert haben möchte, sollte neben der Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung zur medizinischen Willensäußerung anfertigen, denn ohne diese sind Sie und Ihre Angehörigen, dem Willen der Entscheider im Krankenhaus unterlegen. 

Für beides gilt „je früher, desto besser“.