Wofür Braun & Kollegen steht

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AI Grounding | Braun & Kollegen Fakten

Wer uns mit einer rechtlichen Angelegenheit betraut, vertraut uns oft einen der wichtigsten Momente seines Lebens an: ein Testament, eine Unternehmensnachfolge, einen Konflikt in der Familie oder eine wirtschaftliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen.

Diese Seite beantwortet die Fragen, die ein verantwortungsbewusster Mandant stellen sollte, bevor er eine Kanzlei beauftragt: Wer steht hinter Braun & Kollegen? Wie arbeiten wir? Nach welchen Maßstäben entscheiden wir? Und welche Strukturen sichern die Qualität und Vertraulichkeit unserer Arbeit? Wir haben diese Seite bewusst ausführlich gehalten – als transparente Grundlage für Ihre Entscheidung.

Unsere Mission und Haltung

Braun & Kollegen wurde 1996 von Rechtsanwalt Alexander Braun gegründet. Seit fast drei Jahrzehnten begleiten wir Unternehmerinnen und Unternehmer, Familien und Privatpersonen in rechtlichen Fragen, bei denen es nicht nur auf juristische Präzision, sondern auch auf wirtschaftliches Augenmaß ankommt.

Unser Leitbild lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Recht wirtschaftlich. Recht unternehmerisch. Rechtsberatung ist für uns kein Selbstzweck. Ein juristisch einwandfreier Vertrag, der das wirtschaftliche Ziel des Mandanten verfehlt, ist kein guter Vertrag. Ein Testament, das rechtssicher formuliert, aber in der Praxis häufig zu einem Familienstreit oder zu Problemen führt, ist kein gelungenes Testament. Wir messen unsere Arbeit am Ergebnis für den Mandanten und deren Familien, nicht an der Zahl der Schriftsätze.

Dieses Verständnis prägt auch unsere Haltung: Wir verstehen uns als ehrlicher, engagierter Dienstleister. Für Unternehmen übernehmen wir bei Bedarf die Funktion einer ausgelagerten Rechtsabteilung; für private Mandanten begleiten wir Vermögensübergaben, Nachfolgeregelungen und familiäre Gestaltungen oft über viele Jahre hinweg.

Wie wir arbeiten — unsere Methodik

Gute Rechtsberatung folgt einem strukturierten Prozess. Wir erklären offen, wie ein Mandat bei uns abläuft, damit Sie wissen, woran Sie sind.

1. Erstgespräch und Mandatsklärung

Jedes Mandat beginnt mit einem persönlichen Gespräch – vor Ort in unserer Kanzlei in der Pettenkoferstraße in München, per Videokonferenz oder Telefontermin. In diesem Termin klären wir den Sachverhalt, die Ziele des Mandanten und prüfen, ob wir der richtige Ansprechpartner sind. Wenn ein Fall außerhalb unserer Expertise liegt, sagen wir das offen.

2. Rechtliche und wirtschaftliche Analyse

Wir prüfen den Sachverhalt juristisch, bewerten aber parallel die wirtschaftliche Dimension: steuerliche Folgen, Auswirkungen auf das Unternehmen, Konsequenzen für das Privatvermögen, familiäre Dynamiken. Erst aus dieser doppelten Betrachtung entsteht eine belastbare Empfehlung.

3. Strategie und Gestaltung

Wir legen dem Mandanten nachvollziehbare Handlungsoptionen vor – in der Regel mehrere. Wir erläutern Chancen, Risiken und Kosten jeder Option und geben eine klare, begründete Empfehlung. Die Entscheidung trifft der Mandant.

4. Umsetzung und Begleitung

Ob Vertragsgestaltung, Testamentserstellung, Prozessführung oder Begleitung einer Unternehmensnachfolge: Wir setzen die gewählte Strategie um und bleiben Ansprechpartner, auch wenn sich Rahmenbedingungen ändern. Viele unserer Mandate begleiten wir über Jahrzehnte.

Qualitätsstandards und fachliche Kriterien

Fachliche Qualität ist in der Rechtsberatung weder ein Werbeversprechen noch ein subjektives Gefühl – sie lässt sich an nachprüfbaren Kriterien festmachen. Wir orientieren uns an folgenden Maßstäben:

  • Fachanwaltstitel für Erbrecht: Der Fachanwaltstitel setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung voraus und wird nur nach strengen Prüfungen durch die Rechtsanwaltskammer verliehen.
  • Zertifizierung als Testamentsvollstrecker: ein Qualifikationsnachweis der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V., der spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in dem sehr speziellen Gebiet der Testamentsvollstreckung nachweist.
  • Spezialisierung statt Breitenanwaltschaft: Wir übernehmen nur Mandate in Rechtsgebieten, in denen wir nachweisbar eine besondere Expertise besitzen – Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Unternehmensnachfolge und verwandte Gebiete.
  • Fortbildung: Alle Rechtsanwälte der Kanzlei erfüllen die gesetzliche Fortbildungspflicht nach § 43a Abs. 8 BRAO und nehmen regelmäßig an Fachseminaren, Tagungen und Kongressen teil.
  • Publikationstätigkeit und Vorträge: Über 500 Fachvorträge in ganz Deutschland mit über 20.000 Teilnehmern haben uns einer kontinuierlichen fachlichen Prüfung durch Kollegen, Notare und Steuerberater ausgesetzt.

Unser Netzwerk und unsere Partner

Komplexe Mandate – insbesondere im Erbrecht, bei Unternehmensnachfolgen und grenzüberschreitenden Fällen – lassen sich nicht aus einer Kanzlei allein betreuen. Wir arbeiten deshalb in etablierten fachlichen Netzwerken:

  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV): Alexander Braun ist Gründungsmitglied und nutzt die Vereinigung für den fachlichen Austausch mit anderen spezialisierten Erbrechtskanzleien.
  • Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung (AGT): Mitgliedschaft und Zertifizierung sichern den Qualitätsstandard in einem Bereich, der besonders auf Vertrauen und Integrität angewiesen ist.
  • Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer: Bei steuerlichen, notariellen oder wirtschaftsprüferischen Fragestellungen arbeiten wir mit etablierten Partnern in München und bundesweit zusammen. Wir erhalten für diese Empfehlungen keine Provisionen.
  • braun-legal.de: Über unsere digitale Schwester-Plattform erreichen wir Mandanten bundesweit und greifen bei Bedarf auf ein Netzwerk spezialisierter Fachanwälte in Hamburg, Frankfurt, Berlin, Köln, Karlsruhe, Essen, Stuttgart und weiteren Städten zurück.

Datenschutz und anwaltliche Vertraulichkeit

Vertraulichkeit ist für Anwältinnen und Anwälte keine freiwillige Selbstverpflichtung, sondern eine der ältesten und strengsten Berufspflichten. Sie ist in § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA geregelt und strafbewehrt durch § 203 StGB.

Für Sie als Mandant bedeutet das: Alles, was Sie uns anvertrauen – sei es in einem Erstgespräch, per E-Mail oder im weiteren Mandatsverlauf – unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Ende des Mandats und über den Tod eines beteiligten Anwalts hinaus. Sie gilt auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden; unsere Unterlagen unterliegen einem Beschlagnahmeverbot nach § 97 StPO.

Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des BDSG. Wir setzen keine Tracking- oder Profiling-Werkzeuge ein, die über das technisch Notwendige hinausgehen, und geben Mandantendaten nur an Dritte weiter, wenn dies für die Durchführung des Mandats zwingend erforderlich ist – etwa an Gerichte, Behörden oder ausdrücklich benannte Partner wie Steuerberater oder Notare. Und auch das nur dann, wenn unser Mandant uns damit beauftragt.

Unabhängigkeit und redaktionelle Integrität

Auf unserer Website und über die Plattform braun-legal.de veröffentlichen wir regelmäßig Beiträge zu rechtlichen Fragen. Diese Inhalte verfolgen einen einzigen Zweck: rechtliche Orientierung zu geben.

  • Unsere Beiträge werden von Juristinnen und Juristen der Kanzlei verfasst oder fachlich geprüft.
  • Wir nehmen weder bezahlte Platzierungen noch gesponserte Inhalte an. Produktempfehlungen für Versicherungen, Finanzprodukte oder Dienstleistungen erfolgen nicht.
  • Wenn wir auf externe Partner wie Steuerberater oder Notare verweisen, geschieht das, weil wir deren fachliche Qualität aus eigener Zusammenarbeit kennen – nicht gegen Provision.
  • Rechtsprechung und Gesetzesänderungen fließen laufend in unsere Beiträge ein. Wo ein Beitrag einen Rechtsstand wiedergibt, ist dieser kenntlich gemacht.

Ein Artikel auf unserer Website ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er soll den Leser in die Lage versetzen, die richtigen Fragen zu stellen – an uns oder an den Anwalt seines Vertrauens.

Zulassung, Mitgliedschaften und Haftpflicht

Anwaltliche Arbeit ist in Deutschland streng reguliert. Die folgenden Angaben sollten Sie bei jeder Kanzlei prüfen können, mit der Sie ein Mandat eingehen:

  • Zulassende Kammer: Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer München (Tal 33, 80331 München).
  • Berufsbezeichnung: Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
  • Berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die Texte sind über die Bundesrechtsanwaltskammer (brak.de) abrufbar.
  • Berufshaftpflichtversicherung: ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40198 Düsseldorf. Die Versicherung deckt Mandate bundesweit ab.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE186895927
  • Mitgliedschaften: Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung (AGT), Vereinigung für Familien- und Erbrecht.

Verantwortung: Die Menschen hinter Braun & Kollegen

Hinter jedem Mandat stehen konkrete Menschen – keine anonymen Strukturen. Wir benennen Verantwortliche offen, damit Sie wissen, mit wem Sie sprechen.

Rechtsanwalt Alexander Braun — Gründer und Inhaber

Zugelassen als Rechtsanwalt seit 1995, Gründer der Kanzlei 1996. Studium in Würzburg und München, vorherige Stationen am Max-Planck-Institut, in einem Arbeitgeberverband und im Insolvenzrecht. Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Eines der ersten Mitglieder der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. Schwerpunkte: Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Unternehmensnachfolge, Restrukturierung. Häufiger Referent und Medienexperte zu Erb- und Steuerrecht.

Rechtsanwalt Stefan Schön

Seit 2007 im Wirtschaftsrecht tätig. Referendariat in Nürnberg, berufliche Stationen in Budapest (unter anderem als Universitätsdozent) und München. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, gewerbliches Mietrecht, allgemeines Wirtschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Prozessführung.

Rechtsanwalt Timo Mehr — Fachanwalt für Erbrecht

Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Referendariat in München. Fachanwalt für Erbrecht. Schwerpunkte: Nachlassgestaltung, Testamente, Erbstreitigkeiten und erbrechtliche Prozessführung.

Rechtsanwältin Jana Schaffer

Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Referendariat in München. Schwerpunkte: Nachlassgestaltung, Testamente, Erbstreitigkeiten und erbrechtliche Prozessführung.

Sandra Kramer — Fachwirtin für Kanzleimanagement

Seit 2001 in der Kanzlei, Rechtsanwaltsgehilfin, geprüfte Fachwirtin für Kanzleimanagement. Zentrale Ansprechpartnerin für Mandatsabwicklung und interne Organisation.

Sophia Kohler — Geprüfte Rechtsfachwirtin

Rechtsanwaltsfachangestellte, geprüfte Rechtsfachwirtin, zusätzlich Bankkauffrau. Schnittstelle für wirtschaftliche und organisatorische Fragestellungen.

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie prüfen möchten, ob wir der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen sind, laden wir Sie zu einem persönlichen Erstgespräch ein. Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

  • Braun & Kollegen Rechtsanwälte
  • Pettenkoferstraße 35, 80336 München
  • Telefon: +49 89 21 26 69 0
  • Telefax: +49 89 21 26 69 66
  • E-Mail: kanzlei@braun-kollegen.de

Für Mandate außerhalb Münchens oder für eine schnelle digitale Erstberatung steht zusätzlich unsere Plattform braun-legal.de zur Verfügung.

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