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Erwachsenenadoption in München: Ablauf, Kosten & Voraussetzungen

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Eine Erwachsenenadoption ist weit mehr als eine emotionale Geste – sie ist eines der mächtigsten Instrumente zur Nachlassplanung. Doch das Amtsgericht München prüft streng: Wer nur Steuern sparen will, wird abgelehnt. Erfahren Sie, wie Sie das Verfahren erfolgreich meistern.

Es ist ein Schritt, der Leben verändert und Vermögen sichert. In Deutschland entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Erwachsenenadoption – oft aus tiefer Verbundenheit, aber auch mit Blick auf die nächste Generation. Laut Statistischem Bundesamt steigt die Zahl der Erwachsenenadoptionen stetig an. Doch Vorsicht: Wer glaubt, dies sei ein reiner Verwaltungsakt beim Notar, irrt gewaltig. Das Amtsgericht München prüft penibel, ob eine echte familiäre Bindung existiert oder ob nur der Fiskus umgangen werden soll. Doch wie läuft der Prozess in der bayerischen Landeshauptstadt eigentlich ab?

Was bedeutet Erwachsenenadoption eigentlich?

Die Erwachsenenadoption ist ein Instrument aus dem Familienrecht. Sie begründet eine rechtliche Verwandtschaft zwischen dem Annehmenden und dem Angenommenen. Es geht hierbei – anders als bei Minderjährigen – meist um die rechtliche Absicherung einer bereits gelebten Beziehung zu Stiefkindern oder engen Vertrauten.

Das Gesetz kennt zwei Varianten:

Die schwache Adoption (Regelfall): Dies ist der Standard bei Erwachsenen. § 1770 BGB legt fest, dass der Adoptierte rechtlich zum Kind des Annehmenden wird, aber seine Verwandtschaftsverhältnisse zu den leiblichen Eltern behält. Das bedeutet, Sie haben rechtlich gesehen bis zu vier Elternteile.

Die starke Adoption (Volladoption): § 1772 BGB definiert dies als Ausnahme, die die Bande zu den leiblichen Eltern komplett löst. Diese Form setzt strenge Voraussetzungen voraus, etwa dass der Adoptierte bereits als Minderjähriger in der Familie lebte.

Für die meisten Antragsteller ist die schwache Adoption das Ziel. Wenn Sie erbrechtliche Vorteile suchen, ohne die biologische Herkunft komplett auszulöschen, ist dies der richtige Weg und bietet Ihnen die gewünschte Sicherheit.

Die Hürde der „sittlichen Rechtfertigung“: Was das Gericht prüft

Das Gesetz ist hier unerbittlich: § 1767 BGB verlangt, dass zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits besteht oder dessen Entstehung zu erwarten ist. Dies bedeutet eine dauerhafte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand, die über reine Sympathie hinausgeht. Ohne diesen Nachweis scheitern Anträge häufig.

Doch was bedeutet das konkret in der Münchner Rechtspraxis? Ein Eltern-Kind-Verhältnis zeichnet sich durch eine tiefe emotionale Verbundenheit aus. Das OLG München entschied in einem Beschluss von 2019, dass eine rein freundschaftliche Zweckgemeinschaft zur Steuerersparnis nicht ausreicht. Das Gericht betonte zudem, dass auch ein intaktes Verhältnis zu den leiblichen Eltern einer Adoption nicht zwingend entgegensteht, aber die Prüfung der neuen Beziehung intensiviert.

Das Familiengericht prüft diese Indizien sehr genau. Hier sind die wichtigsten Kriterien:

Der Altersunterschied: Es muss ein natürlicher Generationsabstand bestehen. Üblich sind mindestens 15 Jahre. Ist der Abstand zu gering (z. B. nur 8 bis 10 Jahre), wird das Gericht skeptisch, da dies eher auf eine partnerschaftliche Beziehung hindeutet.

Die soziale Bindung: Haben Sie Weihnachten zusammen gefeiert? Kümmern Sie sich im Krankheitsfall umeinander? Wenn Sie gemeinsame Urlaube verbringen, sollten Sie dies dokumentieren. Das Gericht verlangt oft detaillierte Schilderungen.

Das Wohnen: Ein gemeinsamer Haushalt ist für Erwachsene keine Pflicht, aber ein starkes Indiz. Wenn Sie getrennt leben, müssen Sie die Intensität des Kontakts (Besuche, Telefonate) anders belegen.

Wirtschaftliche Motive: Das ist der heikelste Punkt. Natürlich spielen Steuern oft eine Rolle. Das ist auch erlaubt, solange es nicht das alleinige Motiv ist. Wenn das Gericht den Eindruck gewinnt, dass die emotionale Bindung nur behauptet wird, wird der Antrag als „nicht sittlich gerechtfertigt“ zurückgewiesen.

Ein konkretes Szenario: Stellen Sie sich vor, das Gericht fragt nach Ihrem letzten Weihnachtsfest. Wenn Sie nur von einem kurzen Anruf berichten, wirkt das distanziert. Können Sie hingegen belegen, dass Sie den Annehmenden nach einer OP wochenlang gepflegt haben, ist das ein Beleg für das geforderte Eltern-Kind-Verhältnis.

Hier ist ein wichtiger Punkt: Viele glauben fälschlicherweise, dass man dem Gericht „beweisen“ muss, dass man sich liebt. Juristisch geht es eher um die Beistandsgemeinschaft. Wer hat wem in Krisen geholfen? Wer besitzt eine Vorsorgevollmacht für den anderen? Gemäß der ständigen Rechtsprechung wiegen solche faktischen Belege für Münchner Richter oft schwerer als blumige Erklärungen.

Die Hürde ist zwar hoch, aber überwindbar. Wer eine echte, gewachsene Beziehung nachweisen kann, hat auch in München sehr gute Erfolgsaussichten.

In unserer Kanzlei besprechen wir mit unseren Mandanten in intensiven Gesprächen deren individuelle Situation und die sich hieraus ableitenden Möglichkeiten. In einem zweiten Schritt erstellen wir die konkreten Anträge und stellen die Belege zusammen, so dass diese die optimalen Voraussetzungen für eine zu genehmigende Erwachsenenadoption darstellen. Die Beurkundung beim Notar ist dann lediglich noch ein formaler Schritt.

Der Ablauf in München: Vom Rechtsanwalt zum Notar zum Beschluss

Der Weg zur Adoption ist in Deutschland streng formalisiert. Hier ist der genaue Ablauf für Sie zusammengefasst.

Notarielle Beurkundung: Der Adoptionsantrag ist zwingend notariell beurkunden zu lassen. Das bedeutet für Sie: Beide Parteien (Annehmender und Anzunehmender) müssen hierzu beim Notar erscheinen. In München finden Sie zahlreiche spezialisierte Notariate, die Sie dabei unterstützen.

Einreichung beim Familiengericht: Der Notar reicht den Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein. Für München ist das Amtsgericht München, Familiengericht, Linprunstr. 22, 80335 München zuständig.

Prüfung und Anhörung: Das Gericht sichtet die Unterlagen intensiv. Meistens werden die Beteiligten, die Ehegatten und oft auch die leiblichen Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden persönlich angehört. So wägt das Gericht die familiäre Situation und die Interessen aller Beteiligten ab.

Beschluss: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erlässt das Gericht den Adoptionsbeschluss. Dieser wird mit Zustellung wirksam.

Sie fragen sich sicher: Wie lange dauert das Ganze? Das Verfahren kann bei gut vorbereiteten Anträgen ohne Konflikte in 6 bis 9 Monaten abgeschlossen sein. Müssen Sie weitere Nachweise erbringen, kann es auch über ein Jahr dauern.

Rechtliche Folgen: Erbe, Name und Unterhalt

Stellen Sie sich vor: Mit einer Unterschrift ändern sich Ihre familiäre Position, Ihr Name und Ihre Erbrechte unwiderruflich. Eine Erwachsenenadoption greift tief in die rechtliche Struktur Ihres Lebens ein. Sie begründet ein gesetzliches Eltern-Kind-Verhältnis mit weitreichenden Folgen für Erbe und Unterhalt. Es ist wichtig, diese Konsequenzen vorab genau zu verstehen, da viele Wirkungen irreversibel sind.

Lassen Sie uns die wichtigsten Bereiche im Detail betrachten:

1. Erbrecht und Steuern (Der „Gamechanger“)

Das ist für viele der Hauptgrund. Durch die Adoption rückt der Adoptierte in die Steuerklasse I der Erbschaftsteuer auf. § 16 ErbStG erhöht den persönlichen Freibetrag schlagartig von 20.000 € (für Nicht-Verwandte) auf 400.000 €. Zudem sinkt der Steuersatz für das darüber hinausgehende Vermögen drastisch (oft von 30% auf bis zu 7%).

Gleichzeitig entsteht ein gesetzliches Erbrecht. Der Adoptierte wird gesetzlicher Erbe des Annehmenden – gleichberechtigt neben leiblichen Kindern. Das bedeutet aber auch: Er wird pflichtteilsberechtigt. Leibliche Kinder des Annehmenden müssen sich darauf einstellen, dass ihr eigener Pflichtteilsanspruch durch den neuen „Geschwisterteil“ sinkt. Das führt oft zu Familienkonflikten, weshalb viele Notare empfehlen, parallel Erbverzichtsverträge zu prüfen.

2. Das Namensrecht (Die strenge Hürde)

Hier erleben viele eine Überraschung. Grundsätzlich erhält der Adoptierte den Familiennamen des Annehmenden als Geburtsnamen. Der alte Name verschwindet. Viele Erwachsene hängen jedoch an ihrem Namen, den sie sich beruflich aufgebaut haben.

Bisher galt: Ein Doppelname war nur möglich, wenn „schwerwiegende Gründe“ vorlagen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Januar 2025, dass diese strenge Regelung verfassungsgemäß ist. Aber aufgepasst: Der Gesetzgeber hat reagiert. Zum 01.05.2025 trat eine Reform in Kraft, die es Adoptierten seitdem ermöglicht, der Namensänderung zu widersprechen. Dieser Widerspruch muss zwingend in öffentlich-beglaubigter Form vor dem Ausspruch der Annahme als Kind bei Gericht eingehen. Das ist eine massive Erleichterung insbesondere für Berufstätige.

3. Unterhaltspflichten

Adoption ist keine Einbahnstraße. So wie Eltern ihren Kindern Unterhalt schulden, können auch Kinder für ihre Eltern haften – etwa bei Pflegebedürftigkeit („Elternunterhalt“). Bei der schwachen Adoption behält der Adoptierte seine leiblichen Eltern und bekommt Adoptiveltern hinzu. Im schlimmsten Fall ist er also für vier Elternteile unterhaltspflichtig. Diese Haftung greift jedoch erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 €. Wenn Sie ein Gutverdiener in München sind, ist das dennoch ein reales Risiko, das bedacht werden muss.

4. Staatsangehörigkeit

Ein häufiger Irrtum: Die Adoption eines Erwachsenen führt nicht automatisch zur deutschen Staatsbürgerschaft, wenn der Adoptierte Ausländer ist. Sie kann das Einbürgerungsverfahren erleichtern, ist aber kein Automatismus wie bei Minderjährigen.

Die rechtlichen Folgen sind komplex und wirken lange nach. Eine Beratung durch einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt in München ist daher sehr wichtig, um böse Überraschungen – etwa beim Unterhalt – zu vermeiden.

Kosten und Gebühren: Mit was Sie rechnen müssen

Wenn Sie diesen Schritt planen, ist es wichtig zu wissen, dass die Gebühren laut dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) primär aus Notar- und Gerichtskosten bestehen. Beide richten sich nach dem Verfahrens- bzw. Geschäftswert. Der Verfahrenswert orientiert sich an den Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Beteiligten und ist nach billigem Ermessen durch das Gericht zu bestimmen. Hier ist eine Übersicht:

Notarkosten: Diese fallen für die Beurkundung des Antrags an. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) (zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen).

Gerichtskosten: Diese ergeben sich aus dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), abhängig vom festgesetzten Wert.

Zusatzkosten: Denken Sie daran, dass eventuell Kosten für neue Ausweisdokumente, Geburtsurkunden und anwaltliche Beratung (die in jedem Fall zu empfehlen ist) entstehen können.

Angesichts der potenziellen Steuerersparnis im Erbfall ist dies meist eine lohnende Investition.

Häufige Ablehnungsgründe vermeiden

Die Realität ist ernüchternd: Anträge scheitern meist nicht an Formalien, sondern an der Glaubwürdigkeit. Laut Berichten des Amtsgerichts München liegt die Ursache meist in einer mangelnden Darlegung der Eltern-Kind-Beziehung. Wenn Sie einen Antrag stellen, sollten Sie wissen, dass eine lückenlose Vorbereitung entscheidend ist. Was sind die häufigsten Fehlerquellen, die Sie vermeiden sollten?

Fehlende Dokumentation: Bloße Behauptungen über gemeinsame Urlaube ohne konkrete Belege reichen nicht aus.

Zu geringer Altersabstand: Ein natürlicher Abstand ist nötig – es wird problematisch, wenn der „Vater“ nur 10 Jahre älter ist als der „Sohn“.

Widersprüchliche Aussagen: Was passiert bei der Anhörung? Richter merken sofort, wenn Annehmender und Anzunehmender unterschiedliche Angaben zur Beziehung machen.

Reine Steuer-Motivation: Wenn im Antrag oder der Anhörung durchklingt, dass es nur ums Geld geht, fehlt die sittliche Rechtfertigung.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Familiengeschichte ist daher unerlässlich, damit Sie Ihren Antrag erfolgreich durchbringen. Den Antrag auf Erwachsenenadoption ohne vorherige intensive Beratung und Vorbereitung durch eine hierauf spezialisierte Kanzlei zu stellen, ist keinesfalls zu empfehlen.

Ihr nächster Schritt

Eine durchdachte Erwachsenenadoption schützt Ihr Vermögen und sichert die rechtliche Stellung Ihrer Wahlverwandten. Sie schafft Klarheit für alle Beteiligten und kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen.

Das Adoptionsrecht ist komplex. Die Anforderungen des Münchner Familiengerichts sind streng. Wer hier Fehler macht, riskiert die Ablehnung seines Antrags.

Ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht analysiert Ihre individuelle Situation. Er entwickelt eine Strategie, die alle relevanten Aspekte berücksichtigt. Rechtlich, steuerlich, menschlich.

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Nehmen Sie die Gestaltung Ihrer Zukunft selbst in die Hand. Für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und zur Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei. Wir sind bundesweit tätig.

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