Anwalt Erbrecht München: Wie Sie mit Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung Ihr Vermögen sichern

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Viele Menschen schieben die Regelung des eigenen Nachlasses vor sich her. Oft aus Unsicherheit, manchmal aus Unbehagen. Doch diese Verzögerung hat Folgen: Stirbt jemand ohne Testament, entscheidet nicht der eigene Wille, sondern das Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge führt fast immer zu Ergebnissen, die niemand gewollt hätte. Ganz einfach deshalb, weil die gesetzliche Erbfolge ganz wesentliche Dinge überhaupt nicht oder völlig unzureichend regelt. Erbengemeinschaften streiten sich daher oft jahrelang, unnötige Steuerlasten fressen einen großen Teil des Vermögens auf, und am Ende bleibt vom Lebenswerk weniger übrig als gedacht. Dafür aber oft ein großer Scherbenhaufen.

Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie durch professionelle Nachlassplanung die Kontrolle behalten. Wir beleuchten die wichtigsten Instrumente wie Testament und Testamentsvollstreckung. Und wir erklären, wie ein spezialisierter Anwalt Sie dabei unterstützt, eine rechtssichere und steueroptimierte Strategie für Ihr Vermögen zu entwickeln.

Die Risiken der gesetzlichen Erbfolge verstehen und proaktiv handeln

Wer ohne Testament stirbt, überlässt die Verteilung seines Vermögens dem Gesetz. Die gesetzliche Erbfolge regelt dann nach starren Verwandtschaftsgraden und völlig unabhängig von Ihren Wünschen wer wieviel bekommt. Niemals regelt das Gesetz aber wer was erhält. Das Ergebnis: Es entsteht fast immer eine Erbengemeinschaft, in der mehrere Menschen gleichzeitig alles besitzen und die sich gegenseitig komplett blockieren können. Alles Wichtige muss gemeinsam und einstimmig entschieden werden. Klingt kompliziert und unrealistisch? Ist es auch.

In einer Erbengemeinschaft können die Erben bei allen wesentlichen Entscheidungen nur einstimmig handeln. Will einer das Haus verkaufen und der andere nicht, gibt es ein Problem, das häufig nur über eine Teilungsversteigerung gelöst werden kann. Die Immobilie kommt “unter den Hammer”. Will einer Geld abheben und der andere verweigert die Zustimmung, geht nichts usw. usf.. Diese gesetzlich vorgeschriebene Einstimmigkeit ist der perfekte Nährboden für Konflikte.

Ein Beispiel: Sie leben seit Jahren mit einem Partner zusammen, sind aber nicht verheiratet. Ohne Testament geht dieser Partner leer aus. Oder: Sie haben drei Kinder, aber eines kümmert sich seit Jahren liebevoll um Sie, während die anderen sich kaum melden. Die gesetzliche Erbfolge behandelt alle drei gleich. Oder: Die Eltern leben gemeinsam in Ihrem Haus und ein Elternteil verstirbt. Im Zweifel muss der länger lebende Elternteil die Immobilie verlassen, denn sie gehört ihm nun nicht mehr alleine.

Eine individuelle Nachlassplanung ist daher keine Luxusangelegenheit, sondern schlicht notwendig. Besonders wichtig: Informieren Sie sich über die Tücken des Berliner Testaments. Diese bei Ehepaaren beliebte Gestaltung ist oft die schlechteste Form des ehegemeinschaftlichen Testaments und hat in aller Regel unerwünschte und existenzielle Probleme zu Folge.

Ein rechtssicheres Testament als Fundament Ihrer Nachlassplanung

Die Formvorschriften sind streng. Ein handschriftliches Testament muss komplett von Hand geschrieben sein. Mit Ort, Datum und Unterschrift. Klingt simpel, wird aber oft falsch gemacht. Ein am Computer getipptes Testament? Unwirksam. Ein Testament ohne Datum? Kann problematisch sein.. Ein Testament nur mit Vornamen unterschrieben? Riskant.

Noch häufiger sind unklare Formulierungen. „Mein Haus soll bekommen, wer sich am meisten kümmert“ – solche Sätze klingen gut gemeint, führen aber garantiert zu Streit. Wer hat sich denn nun am meisten gekümmert? Wer entscheidet das? Das Gericht muss dann raten, was Sie gemeint haben könnten. “Unsere beiden Kinder sollen zu zu je 1/2 erben.” Welche Hälfte eines jeden Nachlassgegenstandes soll es denn sein? Nichts außer Geld ist in der Realität in zwei Hälften und auch nicht in andere Bruchteile teilbar!

Die häufigsten Fehlerquellen:

Der Text ist nicht vollständig handschriftlich verfasst. Datum, Ort oder Unterschrift fehlen. Frühere Testamente werden nicht widerrufen, was zu Widersprüchen führt. Es wird nicht zwischen Erben und Vermächtnisnehmers unterschieden. Die Formulierungen sind zu vage und unklar. Pflichtteilsrechte werden übersehen oder falsch eingeschätzt. Erben werden nur mit Quoten bedacht, ohne konkrete Gegenstände zuzuordnen. Die Erbschaftssteuerfreibeträge werden nicht genutzt. Es wird vergessen zu regeln, wie die Erben konfliktfrei wieder auseinandergehen = die Erbengemeinschaft auseinandersetzen können. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen bestimmter Regelungen werden nicht durchdacht. Die Aufzählung könnte endlos fortgesetzt werden.

Ein weiteres Problem: Viele unterschätzen die steuerlichen Auswirkungen ihrer testamentarischen Verfügungen. Was nützt das schönste Testament, wenn die Erben am Ende einen großen Teil des Erbes an das Finanzamt abgeben und die Nachlasswerte für die Zahlung der Erbschaftssteuer verkaufen müssen?

Und bitte, bitte glauben Sie nicht es gäbe sogenannte Standard-Testamente für typische Familienkonstellationen, die immer halbwegs “richtig” sind. Zehn verschiedene Menschen = zehn unterschiedliche Testamente. Knapp vorbei ist voll daneben.

Eine professionelle Beratung stellt sicher, dass Ihr Testament nicht nur Ihren eigenen Willen korrekt wiedergibt, sondern auch rechtlich wasserdicht ist und wirtschaftlich funktioniert. Eine nützliche Hilfestellung bietet unsere Checkliste für den Erbfall.

Die Testamentsvollstreckung zur Sicherung Ihres letzten Willens

Sie haben Ihr Testament sorgfältig verfasst und sinnvolle Vorgaben für Ihre Erben gemacht. Aber wer sorgt dafür, dass Ihre Wünsche auch tatsächlich umgesetzt werden? Hier kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Ein Testamentsvollstrecker ist sozusagen der Projektmanager Ihres Nachlasses. Er kümmert sich darum, dass alles nach Plan läuft. Er verwaltet den Nachlass, nimmt ihn zunächst in Besitz, begleicht Schulden, erstellt die Erbschaftssteuererklärung, setzt alle Ihre Vorgaben  im Testament um und sorgt zuletzt für die geordnete Verteilung an die Erben. Das Beste daran: Er sollte völlig neutral und natürlich fachkundig sein. Dafür braucht es eine spezielle Ausbildung, die weit über das hinausgeht, was ein “normaler” Rechtsanwalt gelernt hat.

Diese neutrale Position ist Gold wert. Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind, die vielleicht nicht immer einer Meinung sind und die selten immer identische Interessenlagen haben, kann ein Testamentsvollstrecker neutral moderieren und sachlich richtig entscheiden. Er entlastet die Erben von komplexen administrativen Aufgaben, von juristischen Fragen und hoher Haftung. Und er minimiert das Risiko von Streitigkeiten erheblich.

Stellen Sie sich folgendes Beispiel vor: Ihre drei Kinder erben gemeinsam und zu gleichen Teilen. Einer will die Immobilie sofort verkaufen, einer will sie aus ideellen Gründen behalten und am liebsten zukünftig selbst nutzen, der dritte braucht zwar Geld und möchte aber erst verkaufen, wenn ein bestimmter Preis erzielt werden kann. Ohne Testamentsvollstrecker blockieren sich die Erben komplett und auf Jahre. In aller Regel landen die Erben vor Gericht und am Ende wird die Immobilie teilungsversteigert. Das ist wie eine Zwangsversteigerung. Jeder einzelne Erbe, egal wie viele Anteile er am Nachlass = an der Erbengemeinschaft hat, kann jederzeit und auch gegen den Willen aller anderen Miterben die Teilungsversteigerung beantragen und durchsetzen. 1% Anteil reicht aus. Mit einem eingesetzten Testamentsvollstrecker, der gemäß Ihrer Vorgaben im Testament vorgeht oder weiss, wie in solchen Fällen zu verfahren ist, gibt es keine Probleme. 

Der Testamentsvollstrecker ermittelt den Nachlass vollständig, begleicht alle Schulden ordnungsgemäß und kümmert sich um die korrekte Erbschaftsteuererklärung. Nötigenfalls verwertet er einzelne Nachlasswerte bestmöglich. Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen, bei Immobilienvermögen, bei mehreren oder auch bei minderjährigen Erben oder erwartbaren Konflikten ist die Einsetzung eines erfahrenen Testamentsvollstreckers eine sehr (!) kluge Entscheidung.

Übrigens: Die Kosten für den Testamentsvollstrecker trägt der Nachlass. Und sie mindern die Erbschaftsteuer. Eine Investition, die sich mehrfach auszahlt. Erfahren Sie mehr in unserem Webinar zum Thema Testamentsvollstrecker.

Steuerlast minimieren durch strategische Planung

Jetzt wird es konkret: Wie viel Erbschaftssteuer müssen meine Erben zahlen? Was bleibt nach Abzug der Steuern noch übrig? Können sich meine Erben die Steuerlast überhaupt leisten? Die Antwort hängt stark davon ab, wie Sie Ihren Nachlass planen.

Die gute Nachricht: Es gibt erhebliche Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuer-Freibeträge. Für Kinder sind das 400.000 Euro pro Kind pro Elternteil. Für Ehepartner sogar 500.000 Euro. Wer strategisch plant, kann diese Freibeträge bereits zur Lebzeit und im Erbfall optimal nutzen.

Die noch bessere Nachricht: Die Schenkungssteuer-Freibeträge können alle zehn Jahre erneut in voller Höhe genutzt werden.. Das heißt: Wer rechtzeitig anfängt, Vermögen zu übertragen, kann über die Jahre immense Summen steuerfrei auf seine zukünftigen Erben übergehen lassen. Ein Beispiel: Ein Ehepaar hat zwei Kinder und ein Vermögen von 3 Millionen Euro, was wie so oft vorwiegend in Immobilien steckt. Wenn jeder Elternteil jedem der beiden Kinder Immobilienanteile im Wert von 400.000 Euro schenkt, gehen bereits durch die erste Schenkung 1,6 Millionen Euro steuerfrei auf die Kinder über und exakt zehn Jahre später können weitere 1,6 Millionen steuerfrei erneut verschenkt oder vererbt werden. Innerhalb von 10 Jahren und einem Tag können so 3,2 Millionen Euro steuerfrei auf die Kinder übertragen werden. 

Merken Sie sich folgende Faustregel: Sobald Ihr Vermögen höher als 400.000,- EUR ist (auch wenn der Wert fast ausschließlich in Immobilienvermögen gebunden ist), sollten Sie unbedingt prüfen lassen, wie Sie Ihr Testament so gestalten können, dass keine Erbschaftssteuer anfällt. 

Die lebzeitige Schenkung ist dabei nur ein Instrument von vielen. Häufig können die Erbschaftssteuern allein durch kluge Testamentarische Regelungen vermieden werden. Durch einfache Worte, die Sie auf Papier schreiben, können hunderttausende von Euro an Steuern gespart werden. Wenn man erfragt, durch welche Worte. Das klingt fast zu einfach, um wahr zu sein. Aber genauso ist es. 

 

Ihren Wünschen sind in Testamenten kaum grenzen gesetzt. Sie können als Erben einsetzten, wenn auch immer Sie wollen, solange es ein Mensch aus Fleisch und Blut ist oder eine sogenannte juristische Person (=z.B. ein eingetragener Verein, eine Gesellschaft oder eine Stiftung). Und Sie können spiegelbildlich auch jede Person nicht zum Erben einsetzen = enterben. Auch wenn Sie verheiratet sind müssen Sie nicht Ihren Ehepartner zum Erben einsetzen und auch nicht Ihre Kinder, wenn Sie Kinder haben und auch sonst keine Verwandten. Sie dürfen alle enterben! Auch ohne Grund. Und das ist auch wirksam. 

Aber Vorsicht bei den Pflichtteilen! Selbst wenn Sie Ihre Kinder oder Ehepartner wirksam enterben, können diese wegen der Enterbung wenigstens einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil beträgt der Höhe nach immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ausschließlich auf Geld gerichtet und muss in Geld ausbezahlt werden. Wer das nicht einkalkuliert, erlebt böse Überrasschungen.

So z.B. fast immer der länger lebende Elternteil beim sogenannten Berliner Testament. Denn jeder, der ein solches Berliner Testament hat, (in dem sich die Ehegatten im ersten Erbfall zunächst gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen und erst am Ende die Kinder alles erben sollen), jeder der ein solches Testament hat, hat im ersten Erbfall seine Kinder enterbt und diese Kinder können dann verlangen, dass ihnen der Pflichtteil ausgezahlt wird. 

Es gibt allerdings rechtlich zulässige Gestaltungen, um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren. Eine Materie ausschließlich für Experten. Pflichtteilsvermeidungsstrategien gehören zur hohen Kunst der hierauf spezialisierten Anwälte. Und auch hier gibt es keine schematischen und standardisierten Lösungen. In jedem Einzelfall ist es anders. 

 

Übersicht der persönlichen Freibeträge in der Erbschaftsteuer:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen): 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner: 20.000 Euro
  • Alle übrigen Erwerber: 20.000 Euro

Diese Zahlen zeigen: Mit der richtigen Strategie lässt sich viel Geld sparen. Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt, der sich sowohl im Erbrecht als auch im Erbschaftsteuerrecht auskennt, zahlt sich aus.

Die Unternehmensnachfolge zukunftssicher gestalten

Für Unternehmer ist die Nachlassplanung noch einmal eine ganz andere Hausnummer. Hier geht es nicht nur um Vermögen zum Anfassen, sondern um Arbeitsplätze, um das Lebenswerk, um die Zukunft des Betriebs.

Ohne klare, kluge und vorausschauende Regelung droht das Chaos. Aus erbschaftssteuerlichen Gründen und weil das Unternehmen seine Handlungsfähigkeit verliert. Entsteht nach dem Tod des Unternehmers eine Erbengemeinschaft, müssen alle Erben gemeinsam und einheitlich ihr Stimmrecht ausüben. Die unternehmerischen Entscheidunge liegen plötzlich nicht mehr in der Hand des Unternehmers, sondern in der Hand einer dafür überhaupt nicht qualifizierten und in der Regel uneinigen Gruppe von Erben. Das kann das Unternehmen lahmlegen. Wichtige Entscheidungen werden blockiert, weil sich die Erben nicht einigen können. Im schlimmsten Fall geht der Betrieb in die Insolvenz.

Die Zahlen sind alarmierend: Laut dem Institut für Mittelstandsforschung stehen in den kommenden Jahren zehntausende Familienunternehmen vor der Nachfolgefrage. Die meisten davon sind überhaupt nicht oder nicht ausreichend vorbereitet.

Die Lösung: eine maßgeschneiderte testamentarische Regelung, die auf die spezifische Rechtsform des Unternehmens abgestimmt ist. Kombiniert mit steuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen. Diese können die Steuerlast erheblich reduzieren – wenn man sie richtig nutzt.

Ein Testamentsvollstrecker kann hier als perfekte Übergangslösung dienen. Er führt das Unternehmen weiter, bis der designierte Nachfolger bereit ist, das Ruder zu übernehmen. Das sichert die Kontinuität und schützt vor übereilten Entscheidungen. Und Entscheidungen können überhaupt getroffen werden, es kommt nicht zum Stillstand. 

Eine durchdachte Unternehmernachfolge berücksichtigt nicht nur rechtliche und steuerliche Aspekte. Sie denkt auch an die Menschen: die Familie, die Mitarbeiter, die Geschäftspartner. Alles muss zusammenpassen.

Den digitalen Nachlass verbindlich regeln

Früher bestand ein Nachlass aus Haus, Auto und Sparbuch. Heute kommt eine ganz neue Dimension hinzu: der digitale Nachlass.

Online-Konten, Kryptowährungen, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, E-Mail-Accounts – all das gehört ganz selbstverständlich zu unserem Leben. Und all das muss nach dem Tod geregelt werden. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Digitale Inhalte sind vererbbar. Der Inhalt Ihres E-Mail-Kontos geht genauso auf die Erben über wie Ihr Bankguthaben.

Nur: Wie kommen die Erben an diesen digitalen Nachlass ran? Ohne Passwörter sind selbst die wertvollsten digitalen Vermögenswerte unerreichbar. Kryptowährungen ohne Zugangsschlüssel? Verloren. E-Mail-Accounts ohne Passwort? Gesperrt.

Verschiedene Umfragen zeigen: Die meisten Deutschen haben ihren digitalen Nachlass noch nicht geregelt. Das ist ein Problem, das in den kommenden Jahren immer größer wird.

Die Lösung: eine digitale Vorsorgevollmacht mit einer sicher hinterlegten Übersicht über alle digitalen Konten und Werte. Am besten mit Anweisungen, was mit welchem Account passieren soll. Welche Profile sollen gelöscht werden? Welche Daten sind wichtig? Wo liegen die Zugangsdaten?

Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht berät Sie, wie Sie diesen modernen Teil Ihres Vermögens rechtssicher in Ihre Nachlassplanung integrieren. Denn auch hier gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Ihr nächster Schritt

Eine durchdachte Nachlassplanung schützt Ihr Vermögen. Sie sichert den Familienfrieden. Und sie sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille respektiert wird. Und sie vermeidet unnötige Erbschaftssteuern.

Das Erbrecht ist komplex. Die steuerlichen Regelungen ändern sich regelmäßig. Die Unternehmensnachfolge erfordert spezielles Know-how. Wer hier Fehler macht, riskiert alles.

Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht analysiert Ihre individuelle Situation. Er entwickelt eine Strategie, die alle relevanten Aspekte berücksichtigt. Rechtlich, steuerlich, menschlich.

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Nehmen Sie die Gestaltung Ihrer Zukunft selbst in die Hand. Für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und zur Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin in unserer Kanzlei. Wir sind bundesweit tätig.

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