Die Kanzlei Braun & Kollegen

Sie suchen eine Kanzlei mit erfahrenen Rechtsanwälten im Wirtschaftsrecht, mit seinen Nebengebieten Arbeitsrecht, Frachtrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht und Sanierungsrecht, Vertragsrecht oder Zivilrecht? Oder benötigen Sie ganz konkret Expertenwissen in Erbrechts- oder Erbschaftssteuerrechtsfragen?

Herzlich willkommen bei Braun & Kollegen.

Seit 1996 stehen Ihnen in München Rechtsanwalt Alexander Braun und weitere, fachlich versierte Juristen zur Verfügung. Ob schnell zu klärende juristische Fragen oder strategische Rechtsberatung bei komplexeren Vorhaben, Sie werden uns als ehrgeizige Dienstleister kennen lernen. Eine überschaubare Kanzleigröße, flexible Strukturen und effiziente Abläufe schaffen ein Arbeitsklima, dass uns ein überdurchschnittliches Engagement für jedes einzelne Mandat erlaubt.

Wir als Kanzlei versprechen Ihnen, Ihre Interessen so durchzusetzen, als wären es unsere eigenen. Und das bedeutet, dass juristischer Erfolg in der Regel immer mit wirtschaftlichem Nutzen für Sie gleichzusetzen ist. Das ist für uns seit vielen Jahren die Gewähr für langfristig zufriedene Mandanten.

Unsere Anwälte der Kanzlei

Rechtsanwalt

Alexander Braun

Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt

Horst W. Höfig

Rechtsanwalt

Stefan Schön

Rechtsanwalt

Timo Mehr

Rechtsanwältin

Justine Neumair

Rechtsanwältin

Julia Hellfeuer

Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte Rechtsanwalt Braun in Würzburg und München. Bereits während des Studiums sammelte er intensive Erfahrungen durch seine Mitarbeit in unterschiedlichen Rechtsanwaltskanzleien und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max Planck Institut in München. Parallel zum Referendariat war Herr Rechtsanwalt Braun direkt nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen für die Rechtsabteilungen von Arbeitgeberverbänden tätig, welche sich auf die Vertretung von kleinen und mittelständischen Unternehmen spezialisiert haben. Daneben wirkte Herr Rechtsanwalt Braun als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Universität Jena.

Seine anwaltliche Karriere begann Herr Rechtsanwalt Braun schon vor dem zweiten juristischen Staatsexamen in einer Insolvenzkanzlei im Süden Münchens. Hier erfolgte die Weichenstellung für die Spezialisierung auf das Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die Zulassung als Anwalt und Mitgliedschaft bei der Rechtsanwaltskammer München bestehen seit 1995. Schon 1996 erfolgte der Schritt in die Selbstständigkeit und die Gründung einer eigenen Kanzlei.

Die Schwerpunkte waren von Anfang an das Zivil- und Wirtschaftsrecht, Sanierungen und die Übernahme der Rechtsabteilungsfunktion für mittelständische Unternehmen. Seit 1999 bilden das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge einen weiteren spezialisierten Schwerpunkt der Kanzlei.

Rechtsanwalt Braun ist regelmäßig als Referent rund um das Thema Erbrecht/Erbschaftssteuer, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gefragt. Er referiert bundesweit für große und kleine Stiftungen, humanitäre und kirchliche Organisationen. Im Erbrecht betreut er große Mittelstandsbanken und als fester Kooperationspartner deren Privat- und Firmenkunden. Rechtsanwalt Braun tritt in Expertenrunden privater und öffentlich-​rechtlicher Rundfunk- und Fernsehanstalten auf. Er ist Gründer und Seniorpartner der bundesweit tätigen Kanzlei Braun & Kollegen in München sowie Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Familie und Erbrecht e.V.

Rechtsanwalt Braun steht selbst als Mitbegründer gemeinnütziger Vereine und Stiftungen in der fachlichen sozialen Verantwortung.

Rechtsanwalt Braun hat in den vergangenen Jahren über 200 Vorträge zu unterschiedlichen Spezialthemen im erb- und erbschaftsteuerrechtlichen Zusammenhang gehalten und hat weit über tausend Menschen zu deren erbrechtlichen Überlegungen beraten. Er kennt umfassend die Bedürfnisse und Nöte von Familien und Firmeninhabern und versteht es wie kaum ein anderer, die komplexe und schwierige Materie zu erfassen und für seine Zuhörer und Mandanten verständlich und lösungsorientiert zu vermitteln.

Rechtsanwalt Horst W. Höfig ist seit seiner Anwaltszulassung im Jahre 2001 in München als Rechtsanwalt tätig.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und anschließendem Referendariat in Würzburg wirkte er in den Jahren 2001 bis 2004 in zwei mittelgroßen international ausgerichteten interdisziplinären Wirtschafts- und Steuerkanzleien in München mit den Tätigkeitsschwerpunkten Gesellschafts- und Steuerrecht. Zuvor hatte er im Jahre 2000 erfolgreich am Fachanwaltslehrgang Steuerrecht des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI) teilgenommen. In den Jahren 2005 bis 2010 war er in einer Rechtsanwaltgesellschaft in München-Bogenhausen tätig.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kapitalanlagerecht sowie im allgemeinen Wirtschaftsrecht. In diesen Rechtsgebieten verfügt er über umfangreiche Erfahrungen, insbesondere in den Bereichen der Prozessführung und der Vertragsgestaltung. Er versteht es, die komplexen und schwierigen Fragestellungen und Probleme im Sinne der Mandanten zielorientiert zu lösen.

Rechtsanwalt Schön ist seit dem Jahr 2007 im Wirtschaftsrecht anwaltlich tätig.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und anschließendem Referendariat in Nürnberg war Herr Rechtsanwalt Schön zunächst mehrere Jahre in Budapest tätig, wo er deutsche und internationale Mandate betreute und neben seiner anwaltlichen Tätigkeit auch als Dozent an der Universität aktiv war.

Anschließend setzte er seine anwaltliche Laufbahn bei einer interdisziplinären Wirtschaftskanzlei im Großraum München fort, wo er überwiegend mittelständische Unternehmen in allen Rechtsfragen dauerhaft betreute. Seit 2012 bringt Herr Rechtsanwalt Schön seine Fachkompetenz erfolgreich in die Kanzlei Braun & Kollegen ein.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Schön liegen im Arbeitsrecht, im gewerblichen Mietrecht sowie im allgemeinen Wirtschaftsrecht. Er verfügt über weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen vor allem im Bereich der Vertragsgestaltung und hat einen weiteren Schwerpunkt in der prozessualen Streitvertretung unserer Mandanten.

Auch für ihn steht neben der zielorientierten Lösung komplexer Rechtsfragen stets das wirtschaftliche Interesse des Mandanten im Vordergrund.

Herr Rechtsanwalt Timo Mehr ist ebenfalls ganz auf das Erbrecht spezialisiert. Nach einem Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität und dem anschließenden Referendariat in München entschied sich Rechtsanwalt Mehr sofort für die zivil- und wirtschaftsrechtlich geprägte Anwaltschaft und in der Folge sehr schnell für die speziellen Herausforderungen des erbrechtlichen Referats. In diesem wirkt Herr Mehr zwischenzeitlich auch in der Kanzlei BRAUN & KOLLEGEN und ist hierbei neben der Gestaltung von Nachlasskonzepten und Testamenten für private Mandanten und solche mit unternehmerischem Hintergrund vor allem auch in prozessualen Auseinandersetzungen zwischen Erbengemeinschaften aktiv.

Frau Justine Neumair hat sich ganz auf das Erbrecht spezialisiert, hier insbesondere auf das Gebiet der Testamentsvollstreckung. Nach ihrem Studium und Referendariat in München mit dem Schwerpunkt im internationalen Privatrecht leitete Frau Neumair zunächst für mehrere Jahre das u.a. erbrechtliche Arbeitsgebiet einer kommunalen Gebietskörperschaft in Bayern. Neben ihrer Spezialisierung im Erbrecht mit dem Schwerpunkt Testamentsvollstreckung hält Rechtsanwältin Neumair gemeinsam mit Rechtsanwalt Braun regelmäßig live-Webinare rund um die zentralen Themen Testamentsgestaltung, Erbschaftssteuerrecht und Vorsorgeverfügungen und verantwortet das Studioteam.

Das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt im Erb- und Familienrecht absolvierte Frau Rechtsanwältin Hellfeuer an einer der für die juristische Ausbildung besten Universitäten Deutschlands, der Universität Regensburg.

Nach Ihrem Assessorexamen war Frau Rechtsanwältin Hellfeuer zunächst mehrere Jahre in einer renommierten Rosenheimer Rechtsanwaltskanzlei als Rechtsanwältin tätig und spezialisierte sich ganz auf das Erbrecht und Familienrecht. Frau Rechtsanwältin Hellfeuer ist zudem Fachanwältin für Familienrecht.

Zwischenzeitlich komplettiert Frau Rechtsanwältin Hellfeuer das Expertenteam in der spezialisierten Kanzlei BRAUN & KOLLEGEN in München. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind weiterhin das Erb- und Familienrecht, wie auch die Testamentsvollstreckung.

Frau Rechtsanwältin Hellfeuer hat viele Jahre als Dozentin am Lehrinstitut unterrichtet und ist gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Braun als Referentin in großen bundesweit übertragenen Vortragsprojekten, rund um die zentralen Themen Testamentsgestaltung, Erbschaftsteuerrecht und Vorsorgeverfügungen tätig.

Unser Kanzleimanagement

Rechtsanwaltsgehilfin / Fachwirtin für Kanzleimanagement

Sandra Kramer

Rechtsanwaltsfachangestellte

Emmily Blößl

Frau Kramer verstärkt die Kanzlei seit 2001. Ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsgehilfin absolvierte sie von 1990 – 1993 bei den Rechtsanwälten Engels und Roß in Essen, bei der sie bis 2000 tätig war. Bei der Rechtsanwaltskanzlei Braun & Kollegen betreut sie selbständig unter anderem die Inkasso-Mandate in sachbearbeitender Funktion.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung zur SKT-zertifizierten Fachwirtin für Kanzleimanagement ist Frau Kramer seit 2008 Kanzleimanagerin in zentraler, leitender Funktion.

Frau Blößl begann ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten im Jahre 2018 in einer Kanzlei in München und absolvierte diese mit Erfolg im Jahre 2021.

Seither unterstützt sie durch ihre Mitarbeit unsere Kanzlei. Im Rahmen ihrer Ausbildung erwarb Frau Blößl umfassende und vielfältige Fachkenntnisse, die sie mit sehr gutem Gelingen in unserer Kanzlei miteinbringt. Zum Aufgabenbereich von Frau Blößl gehört insbesondere die Termin – und Fristenverwaltung, persönliche und telefonische Betreuung von Mandanten sowie Führen von Korrespondenzen.